die denen das Bürgerrecht zugesteht, welche mitkeiner Leibes- oder sonst mit keiner Schande brin-genden Strafe gebrandmarkt sind. Gehörten diewärmsten, wenigstens die thätigsten Patrioten , nichtzu der nur zu lange Zeit herabgewürdigten Menschen-classe, welche nichts besitzt, und die alles wagenkonnte , weil sie nichts zu verlieren hatte. WelcheDienste leisteten nicht der Republik, unter gewissenUmständen, Menschen, die durch eine zu strengeGerechtigkeitspflege gebrandmarkt waren ? Sollteman wohl den glücklichen Eindruck , welchen die
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Ehrenbezeigungen, die man den Galeerensclaven inToulon und den^Banditen von Avignon und vonMarseille erwies, vergessen haben?
Wie sollte man nicht die glänzenden Hoffnungen,welche die Verfassung von 1793. auffassen liefs, mitWehmuth vermissen? Wie sollte man nicht nochweit mehr die wunderschöne Regierung, die der-selben folgte, jene glückliche Epoche vermissen ,wo die Armeen und die revolutionären AusschüsseMenschen aus allen Ständen und Classen die leich-testen und einträglichsten Bedienungen für ihre Lasterwie für ihre Tugenden darboten; wo der Mann ohneVermögen und ohne Talent von einem Augenblickezum andern es hoffen konnte, dafs er dem Manne,
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