und landsäßigen Schuldner. 367
cheii werde. Er denkt: Der Blitz, der die Gründe desGläubigers nicht rühren können, weil sein Vermögen inSchuldverschreibungen besteht, hat vielleicht nicht blosden Schuldner, sondern auch den Gläubiger, heimsuchenwollen. Jener hat sich gegen die Kriegsbeschwerden alsein treuer Unterthan gewehret, das Unterpfand des Gläu-bigers mit Aufopferung seines übrigen Vermögens geret-tet, und alles Ungewitter über sich ergehen lassen; die-ser hingegen ist mit seinem Schuldbuche in fremde Län-der geflüchtet, und hat dem Sturm vorn Ufer zugesehen.Soll ich, schließt er, dem unglücklichen Landbesitzer seinHofgewehr nehmen: womit will er dann seinen Ackerbestellen; und will ich den Hof verkaufen, wie groß sindnicht auch die nothwendigsten Kosten? Ich weis gewiß,sagt er dem Gläubiger, der am eifrigsten auf seine Be-zahlung dringt, daß ihr doch am Ende nichts erhalten,und ein anderer jetzt noch schlafender oder gütigerer Gläu-biger damit durchgehen werde; soll ich also den Schuld-ner blos deswegen zu Grunde richten, um euch zu über-zeugen , daß nach Abzug aller Kosten und Bezahlung äl-terer Schulden nichts übrig sey? Aber was soll nun derRichter thun?
Was der Richter thun solle? Wenn der Schuldnerein freyer Mann ist: so nehme er ihm alles was er hat,und verkaufe es. Für den Staat ist es vielleicht besser,daß ein freudiger Käufer als ein verarmter und »ruch-loser Eigenthümer auf dem Hofe liege. Und was kannman in aller Welt für einen Grund angeben,, warum derGläubiger jetzt eher als der Schuldner verlieren solle?Hat der Gläubiger nicht schon gennng dadurch gelitten,daß er seinem Schuldner die große Wohlthat gethan, ihmwährend des Krieges alle Zinsen in leichter Münze abzu-nehmen? Soll er jetzo noch das Bischen, was er viel-leicht in dreyßig schweren Jahren mit Aufopferung seinerGesundheit bey sanrerMiich und trocknen. Brodle in Hol-land