Mehrbändiges Buch 
Patriotische Phantasien / von Justus Mösre ; Herausgegeben von seiner Tochter J. W. J. v. Voigt, geb. Möser
Entstehung
JPEG-Download
 

Z6s Vom Gläubiger

land erworben hat , und durch dessen Hülfe er feine!?kränklichen Körper bis an irgend ein nah gelegenes Grabzu schleppen gedachte; soll er dies jetzt am Rande desGrabes missen? soll er seine Kinder vor fremde Thürenschicken? soll er sein Weib unter der Last ersticken sehen?blos darum, damit fein Schuldner und kein andrerehrlicher Mann diesen oder jenen Hof bewohne? Nein.Die Sache ist leicht entschieden. Man würge Bürgenund Schuldner, und helfe dein Gläubiger.

Aber wie, wenn der Schuldner ein Leibeigner ist,und den Hof nur zum Ban unter hat? Wenn die Sacheauf diese Spitze zu stehen kömmt:

Daß der Gläubiger keinen Stillestand geben will;gleichwohl aber der Leibeigne ohne solchen zu erhal-ten, kein Vieh im Stalle, und kein Korn auf demFelde behalten kann? Was soll hier der Richterthun?

Diese Frage ist freylich schwerer zu beantworten, soleicht sie auch manchem scheinen mag, der dem Gutsherrnsagen würde; er solle gegen die Gläubiger hervor treten,und den Leibeignen, der sich in solche Umstände versetzt,so fort vorn Erbe jagen. Mein gefetzt, die Gläubigererwiedern:

DerGutsherr möge dieses thun, wenn er es aufsein Gewissen nehmen, und vor Gott verantwortenkönne. Sie könnten ihrer Seits keinen Stillestandgeben, weil sie arrne Leute wären, und ihres Gel-des, ohne selbst Bettler zu werden, nicht entrathenkönnten."

Gefetzt

!,) Der große Credit der Oßnabrückischm Sigenbehörigen rührt daher, dak dieMenge Hcuerleute, welche nach Holland zur Arbeit gehen, ihnen ihr er-worbenes Geld leihen, um etwa» Land zur Heuer z» bekommen.