Mehrbändiges Buch 
Patriotische Phantasien / von Justus Mösre ; Herausgegeben von seiner Tochter J. W. J. v. Voigt, geb. Möser
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vcr Leibeignen.' '

indem auf den Fall, da der Schuldner noch nebenhin er-was aufbringen kennte, der SEestand ohne genügsameUntersuchung bestätiget ist. Der Richter hat sodannblos auf die Mehrheit der mit dem Schuldner unter ei-ner Decke spielenden Gläubiger gebauct, und selbst keinenrichtigen Ueberschlag gemacht; dergleichen Betrügereyeirverdienen aber keine rechtliche Begünstigung; und wennes gleich nicht möglich ist, sie gänzlich zu verhindern: sssollte doch kein Richter über jene Nebenbediiigungen wäh-lend dem Stillcstande jemals dieHülse erkennen.

Der zweyte Fall ist, wo der Schuldner einigegute Freunde bittet," sogar falsche Forderungen gegen, ihnaufzustellen, und durch deren Mehrheit die wahren Gläu-biger zum Stittestand zu nöthigen. Hier ist nun wieder-um, ohne eine Menge gefährlicher Epde zuzulassen, keineHülfe; indessen sollte doch, wenn sich ein solcher Fall zu.trüge und klar gemacht werden könnte, der falsche Gläubi-ger verdammet werden, dem Richter, zum Besten derübrigen rechtlichen Gläubiger fo vieles zu bezahlen, alser fälschlich angegeben hat.

Der dritte Fall ist, wenn der Richter nach derMehrheit der Stimmen den Stillestand erkennet, undeinen oder andern, wegen eines habenden besondernRechts davon ausnimmt, mithin den Stillestand zumTheil bestätiget, zum Theil aber nicht.

Dieser Fall sollte eigentlich nie eintreten, ohnerach-tet er sich oft zuträgt. Denn hat der Schuldner mehr,als er zur nothwendigen Vertheidigung des Hofes ge-brauchte: so sollte dieses vor den: Stillestande verkauft,und das Geld nach vorgängiger Erkenntniß dem erster»Gläubiger in der Ordnung zuerkannt werden. Hat er

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