Inhalt.
'^V. Warum bildet sich der deutsche Adel nicht nach
dem englischen? Seite 246
LVI. Von dem Concursprocesse über dasLandeigenthum. 253
luVII. Ueber die Adelsprobe in Deutschland. 263
UIH. DerCapikularsvldat. Auszug eines Schreibens. 295
l^IX. Also sollten geringe Nebenwohner, wenn siewollten, wegen ihrer Schulden nicht gerichtlichbelangt, sondern mit kurzer Hand zur Zahlungangehalten werden? 30 r
U. Beherzigung des vorigen Vorschlags. 306
Ul. Etwas zur Naturgeschichte des Leibeigenthums. 3 - r
Ull. Der Frei kauf. 516
HIII. Was ist bei Vcrwandelung der bisherigenErbcsbesehung mit Leibeignen in eine freie Erb-pacht zu beachten? 321
UIV. Formular eines neuen Colonat-Contrakts,nach welchem einem vormaligen Cammereigen-Lehörigen, nach vorgängiger Freilassung, derHof übergeben worden. 334
UV. Formular des hierbei ertheilten Freibriefes. 347
VXVl. Also sollte jeder Gutsherr seine Leibeignen vorGerichte vertreten, und den Zwangdienst mildern? 549
IXVH. Ueber die Osnabrückischen Zehnten. 55 >
Patklo.