von einem Edelmanne. St
hatte; und der Geist dieser Einrichtung zeichnet sichunendlich weit vor der heutigen aus, nach welcherder Knabe in einem Regimente ausdienen muß. Dennder Ritter erhielt die väterliche Gewalt über seinenjungen Lehrling, und züchtigte ihn väterlich, wenndieser aus dem Gleise gieng: anstatt daß jetzt einOberster oder Hauptmann sich kaum berechtiget hält,einem ihm empfohlnett Fahnenjunker, der nun schonin des Fürsten Dienste steht, und daher nach ganzandern Grundsätzen behandelt werden muß, in ge-wissen Fällen einen ernstlichen Verweis zn geben.
Nach' diesen Voraussetzungen würden Ew. Höchst.Durchlaucht meiner geringen Einsicht nach besserthun, wenn Höchstdieselbew an dero Hose einen sol-chen Oberhofmarfchall, Oberjägcrmeister, Oberforst-'Meister und Oberstallmeister, welche als gerechte Mei-ster in ihrer Kunst' adliche Jünglinge in die'Lehrenehmen, und' diese mit väterlicher Zucht zu rechtschaf-fenen Gesellen bilden könnten,, unterhielten, und danneine solche adliche Jugend unter dem Namen vonPagen aufnähmen. Diese' würden bann nach vollen-deten. Lehrjahren, anstatt auf Akademien zu gehen,wenigstens drei Jahre andre Höfe und Länder, Ställe, >Forsten und Jägereien besuchen müssen, ehe undbevor sie an dem Orte ihrer Bestimmung zum Dienstegelassen würden. ...
Eben so würde ein großer Königs welcher einezahlreiche Armee zn unterhalten hat,, gewiß stärkereund gesündere Officiere erhalten: wenn dieselbenetwa bis ins zwanzigste Jahr, einem General oderObersten mit völliger väterlicher Gewalt übergeben,und sodann erst ins Regiment gesetzt würden. DemDienste würde dadurch nichts entgeht,, indem einesolche Jngcnd alles dasjenige verrichten könnte, was
sie