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XXXlX.
Gewissensftage eines Advokaten.
Ich bin ein Advokat, und habe schon manche Sachevor Gerichte vertheidigt, aber unter allen noch keine soungerecht gefunden, daß ich solche abzuweisen nöthigerachtet hatte. Gleichwohl .ist meine Parthei mehr alsein Mal in alle Kosten verdammt worden, und ichhabe daraus schließen müssen, daß ich mich mit Dentheidigung einer ungerechten Sache abgegeben habe.Dieses beunruhiget mich, und. ich möchte daher gernwissen, wie weit die Gränzen meiner Pflicht gehen?
Ein alter guter Freund sagte mir, der Advokatverhielte sich wie ein Soldat, der die Sache seinesHerrn aufs beste vertheidigen müßte, ohne sich um dieGerechtigkeit derselben zu bekümmern; so wie die raisonZuorrs es mit sich brachte, daß man gegen seinenFeind kein Gift gebrauchen, und keine Patrouillenermorden dürfte: so brächte es auch die ralson <UiLarresu mit sich, daß man nur keine falsche Urkundenund falsche Zeugnisse gebrauchen, und wenn die Par-thei deS Krieges müde wäre, dieselbe nicht vom Frie-den abrathen müßte; weiter ginge die Pflicht des Ad-vokaten nicht.
Allein diese Vergleichung ist meines Ermessens nichtvöllig genau. Es sind höhere Ursachen, warum derSoldat sich nicht um die Gerechtigkeit der Sache, wo-für er sein Leben wagt, bekümmern dapf; und daßeiner sich keiner Betrügerei schuldig machen, und keinePartheien, die den Frieden suchen, gegen einander ver-hetzen dürfe, ist eine gemeine Pflicht, die allen Men-schen obliegt. Jene Frage ist also dadurch nicht erör-tert;