214 Von dem Ursprünge der Landstänve
leute größer, vermuthlich weil sich mehrere Quartieredazu einließen, wovon jedes seinen besondern Gates*mann haben wollte; auch wählten die Ravenspergi-schen Conföderirten vielleicht aus einer gleichen Ur-sache sechs Satesleute, wovon vier aus der Landes-Ritterschaft, und zwei aus der Ritterschaft und demRath zu Bilefeld waren. Allein der Landfriede unddie Sache selbst erforderte so viele nicht, und ichglaube nach diesem die Zahl zwei als die gewöhn-lichste für jeden Haupttheil der Conföderation anneh-men zu müssen. Von der Wahl besonderer Gates-leute unter den Geistlichen, findet man in den älte-sten Zeiten nichts, weil die Prälaten der Kirche ge-borne Satesleute waren , und es-also unnöthig war,annoch besondre zu erwählen. Eine gleiche Anmer-kung kann man bei den Städten machen, als worindie Bürgermeister ebenfalls geborne Satesleute r>or-stelleten.
Den Zeitpunkt, worin diese also ernannten Sa-teslente den Titej von Landräthen erhalten, kann ichnun zwar nicht ganz genau bestimmen. Er muß aber,nach dem Gange des Ausdrucks, welchen ich zuersterzählt habe, und nach der Geschichte jener Conföde-rationen zu urtheilen, gegen das Ende des fünfzehn-ten Jahrhunderts eingefallen seyn.
In dem Eide des Bischoffes Albert von derHoya (-45«) wird zum ersten Mal der Ritter-schaft des Landes gedacht, da es vorhin blosdie Stifts Mannschaft hieß. Jener Ausdruckkann schon mehrere als dieser begriffen haben; undscheint eine solche allgemeine Conföderation vorauszu-setzen , die auch, wie ich zuvor erwähnt habe, etwaum diese Zeit hier im Stifte geschlossen ist. In dem
ältesten