der Landbesitzer. 217
sich in Dörfern anbauet, und die in der gemeinschaft-lichen Flur liegenden Aecker von dem einen Hause andas andre, wie man zu reden pflegt, fliegen kön-nen. Dies war aber der Fall der Sachsen so wenig,als er jetzt der unsrige ist; und die Ursache, warumnicht mehrere Wohnungen anf einem Hofe seyn moch-ten, war zu sehr mit ihrer Staatsverfaffung ver-flochten , um sich so leicht heben zu lassen. Noch jetzterlauben wir keinem Hofe, mehrere Jagd -, Holz'- undWeidegerechtigkeiten; und ohne diese zu vermehren,lassen sich auch die Wohnungen auf demselben nichtsehr vervielfältigen. Allenfalls aber konnte der Hofdoch nur ein oder zwei Mal getheilt werden, unddann waren sie wieder, wo sie gewesen waren. DerKinder waren in jeder Familie immer mehr als Höfeund Witwensitze, und wenn gleich alle bis zu ihrerGroßjährigkeit in dem älterlichen Hause Brod habenmochten: so konnte doch dieses nicht länger wahren,als? bis die junge Frau auf den Hof kam, und ihreKinder den Platz am Heerde forderten, welchen dieOheime und Tanten bis dahin eingenommen hatten.-Hier fragt man nun billig: was aus den Letzter»,da sie weder Erbtheil noch Brautschatz erhalten, undauch alle nicht wiederum auf Höfe heurathen konnten,geworden sey? Präbenden, Stifter und Klöster wa-ren nicht vorhanden, und ich möchte auch nicht gernbehaupten, daß alle sächsischen Mädchen, die so ge-sund von Kern und blau von Auge waren, sich zumehrlosen Stande entschlossen hätten. Anderwärtshabe ich schon gesagt, daß die junge Brüt alle fünfoder.zehn Jahr geschwärmt, und sich auf Ebentheuerin fremde Länder begeben hätte. Tacitus scheintdieses zu bestätigen, wenn er sagt: bei den Deutschenbringt die Frau ihrem Manne keinen Brantschatz zu;
und