L24 Ueber die Absteuer der Töchter
Diese auf die ersten Bedürfnisse des vom Hofeziehenden Sohns, oder der Tochter sich beziehendeAbstener konnte aber nicht lange bestehen, weil Eitel-keit und Stolz sich in alle menschliche Handlungen mi-schen, und sich auch bei einer so feierlichen Gelegen-heit nicht angezeigt lassen konnten. Der eine wolltees besser machen, als der andre; und nun mußtenMittel gefunden werden, diesem freudigen Triebe zumallgemeinen Verderben Ziel zu setzen. Solon undLycurg *), um diesem Uebel zu begegnen, verbotenschlechterdings, die Mädchen auszusteuren. Ihre Tu-gend mag ihnen Männer finden — sagten sie — undwenn jeder Freier nur hierauf zu sehen hat : so wirddie Arme wie die Reiche gesucht werden. Unsre Vor-fahren, welche zuerst nach einem gleichen Grundsätzegehandelt hatten, konnten aber, nachdem ein Maleine Aussteuer eingeführt war, sich daran nicht hal-ten; und so blieb ihnen nichts übrig, als ein Stan-desgebrauch, der jedoch ebenfalls den Geist desLycurgischen Gesetzes zum Grunde hatte. DennBurchard von Aßwede **) rühmt es Alberten vondem Bnffche nach, daß er gesagt: er wolle seinenTöchtern einen Braut schätz geben, unddenselben niemanden versteigern, dennes möchte ein ander seyn, der nicht sowohl könnte als er. Dieses ist offenbar nachdem Sinn des Lycurgischen Gesetzes, welches durch-aus verhindern wollte, daß die Reichen den Armenden Markt nicht verderben sollten; die Versicherung,
keinem
*) !n Solon« x. Lz ill Uroon. ^xoxbl. 1 °. II. oxp.
227. viiAinos sina ^ocs oubsro ju?sir, ur nxores cluos-renrur non ^souviav. III, Z.
*') In einem über den Landesgebrauch der Aussteuer abge-haltenen Osnabr. Jeugenverhör v, rösten Sept- is-L.