nicht nach dem englischen? 25 z
Kann er sich ohne die Rechte seiner Geburt zuverlieren, in alle diese Klassen begeben? Oder ist einedarunter, deren Erwählung zugleich den Verzicht aufeine freie Geburt enthält, und welche ist die? Undwozu nützt es endlich dem Staate, allen und jedenEdelgebornen, die sich solchergestalt in das Meerder Menschheit herabstürzen, die Vorrechte ihrer Ge-burt mit Hülfe einer mühsamen Controls zu erhalten ?Ist es dafür nicht besser, sie ganz darin untergehenzu lassen, um desto eher Gelegenheit zu haben, andernverdienstvollen Männern die Adelsfähigkeit zu ertheilen ?
Diese Gründe sind wichtig, und wahrscheinlichauch die Hanptursachen, warum man in Deutschlandstrenger wie in England gewesen ist, nind aus den,eben durch jene große Vermischung in ein leeres Worrverwandelten Titel von Gentleman, wenig oder nichtsgiebt. Indessen scheint es mir doch, daß hier nocheine Hülfe möglich sey.
In England wird noch immer strenge a>ss dieWappen gesehen, und es ist dort ein besonderes öffent-liches, von der Krone abhängendes Amt, wovor jederGentleman sein Wappen eintragen läßt, um dasRecht seiner Wappenbürügkeit zu erhalten. Niemanddarf dergleichen führen, ohne sein Recht dazu auf dasgenaueste erweisen zu können, so auch in Braband;und unter diesem gleichsam öffentlich ausgehangenenSchilde ist jeder Gentleman sicher, die Rechte seiner Ge-burt nicht zu verlieren. Der Adel führt das FamilienWappen mit den Wappen und Zierrathen seiner Würdeund Kronehre; der Gentleman oder Adelsfähige führ»es ohne dieselben. Jener schreibt sich von, weil er sichvon einem Kronamte oder Krongute schreiben kann,dieser nicht, da er nur aus, und nicht Herr von ei-nem reichs- oder lantagSfähigen Hause ist. Diesem Vor-gänge