Beherzigung des vorigen Vorschlags. 309
Gläubiger nur gerade zu das Recht eingeräumt, sei-nem Schuldner einen Citirzettel zuzuschicken! ihm er-laubt, für jeden drei Pfennig in Rechnung zu bringen,und dann die Gebühr des Pfarrers und Vogtes be-stimmt: so haben wir alles, was wir nöthig haben,und brauchen nichts weiter. Ich erinnere mich einesProcurators, der alle seine Deservitrechnnngen nochkürzer beiforderte. Er hielt sich einen eignen Boten,,schickte ihn aufs Land, ließ seine Schuldner ein Malund zwei Mal fordern, und zuletzt fragen: ob sie demBoten ein Pfand geben wollten oder nicht? Kein ein-ziger wefgerte sich dessen; sie bezahlten, so oft sie ge-mahnt wurden, dem Boten seinen Schilling; undgaben ihm zuletzt, wenn sie nicht bezahlen konnten,ein Pfand, was er nach einer bestimmten Zeit ver-kaufte, ohne dem Richter einen Pfennig davon zugönnen; und der Schuldner war am Ende froh, sowohlfeil davon gekommen zu seyn. Ein andrer hin-gegen mahnte seine Schuldner in einem versiegeltenBriefe, setzte jedesmal 7 ßl. xro lcktsris zur Rech-nung , brachte dann ein MsuckÄturn solven-ki in allerForm aus, und erhielt endlich die Pfändung mit allenCeremonien. Wer war hier der Patriot: der Mannder seinen Schuldner auf eine legale Art um Kuhund Schwein brachte — oder der andre, der auf demWege der Natur mit dem Schweine allein davonging? Ich denke der Letzte, und so mag uns auchsein Beispiel znr Richtschnur dienen; es kömmt nurdarauf an, daß man Herz genug Habs, sich von denjuristischen Schnörkeln zu befreien, und den Bonsenseiner steife» Methode vorzuziehen.
Also ich werde künftig meinem Schuldner sagen,lassen: Lieber Freund, du bist mir zwei Tha-ler schuldig, die mußt du mir binnen >4
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