Erich XIV. 531
krankhaft aufgeregten Mannes, der sich in die Geschäfte stürzt, umseinen eigenen Launen zu entrinnen.
Dann trat früh eine Neigung zu einer gefährlichen Art vonVerschwendung hervor und so nach einigen Jahren leidlichen Re-giments enthüllten sich allmälig die unheilvollen Züge seinesCharakters.
Erich umgiebt sich mit verworfenen gewissenlosen Menschen,die ihm zu jeder That der Leidenschaft die Hand bieten.
Bald sieht er in Diesem, bald in Jenem einen Verschwörer,insbesondere wirft er seinen Argwohn auf den Bruder Johann,der eine unmuthige, populäre Erscheinung war, er läßt ihn ge-fangen setzen, wie einen Verbrecher behandeln und schreckt dannplötzlich vor dem Aeußersten zurück. Die Angst vor Verschwörernfoltert ihn, wie das böse Gewissen, es finden sich nur zu vielLeute, die Jagd machen für diesen unseligen Hang, namentlichsein Liebling Pehrson treibt das wie ein Handwerk, und derKönig vergißt sich bis zu ruchlosen Verbrechen.
Einen Sture erdolcht er im Gefängnisse, seine vornehmenMitgefangenen läßt er niedermachen. Dann treibt ihn einewahnsinnige Seelenangst hinaus in's Freie, in Bauerntracht irrter durch Wald und Feld, stößt seinen alten Lehrer, der ihm zu-spricht, über den Haufen und thut dann Buße, indem er seineGünstlinge dem Gerichte überliefert (1567).
In einem Lande, das eben erst eine königliche Regierunghatte erstehen sehen, war solch ein Regiment nicht zu ertragen.Seit 1567 gährt es im Lande, die Verschwörung, die man bisherwie ein Gespenst an die Wand gemalt, ist jetzt wirklich da, dieBrüder rufen jetzt selber den Aufstand aus, der Adel steht hinterihnen und auch die Bürgerschaft ist des tollen Treibens müde.
Im September 1568 wird Erich festgenommen, eingekerkertund bleibt 9 Jahre lang in einer fürchterlichen Gefangenschaft,natürlich das beste Mittel, den vollkommenen Wahnsinn zum Aus-bruch zu bringen. Jahrelang wird er von Kerker zu Kerker ge-schleift, aber für unschädlich hält man ihn immer noch nicht.Beispiellos steht wohl in der Geschichte da, daß man den Mordeines freilich unzurechnungsfähigen Mannes wie eine Staatsaktionvornimmt. Sieben Jahre nach seiner Entthronung wird vonBischöfen und Reichsräthen erklärt, wenn der König nicht auf-
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