Annäherung zwischen Danton und der Gironde. 395
Befehle, als ob es keinen Convcnt gäbe. Heute kommt diese, mor-gen jene Sturmadresse; die Begehren werden vorerst noch abge-wiesen, aber ihr gemeinsamer Hintergrund ist jetzt schon in seinerganzen Furchtbarkeit zu erkennen: es ist der Bürgerkrieg derArmen gegen die Reichen, der Aufruhr der Proleta-rier gegen die besitzende Classe. Das unverschuldete Noth-leiden der Armen, der frevelhafte Wucher der Reichen — dastvaren die Schlagworte des Tages. In Wahrheit stand die Sacheumgekehrt: der Staat gab Millionen, um den gesinnungstüchtigenMüssiggang zu füttern, und hatte keinen Schutz für die Besitzen-den, die dem organisirten Raub und Diebstahl preisgegeben waren.
Der Nothstand, der jede Gewaltthat gegen das Eigenthum recht-fertigen sollte, war gar nicht vorhanden oder hätte wenigstens so-fort aufgehört, wenn das Heer der Proletarier arbeiten undnicht plündern wollte, denn die Arbeitslöhne waren höher, dieBrodpreise niedriger als je, seit durch den Krieg und namentlichdie jüngste Aushebung die Arbeitskräfte so außerordentlich vermin-dert worden waren und der Staat die kolossalen Summen zu-schoß, um in Paris wie in den Departements einen wohlfeilenDurchschnittspreis für das Getreide zu erhalten.*!
Der ganze Lärm war mithin ein gemachter, eine Waffe fürdie politischen Zwecke des Terrorismus. Wie man sich hier dasRecht auf fremdes Eigenthum theoretisch zurecht legte, zeigt eineRede Robespierre's vor dem Eonvent, in der der Communismusnoch mit einer gewissen Verschämtheit auftritt. ,
„Das erste sociale Gesetz," sagt er, „ist das, welches allenGliedern der Gesellschaft die Möglichkeit der Existenz verbürgt.
Alle andern Gesetze sind diesem untergeordnet. Zum Leben in er-ster Linie ist alles Eigenthum da. Das Eigenthum kann niemalsin Widerstreit sein mit dem Auskommen der Menschen, welchesso geheiligt ist als das Leben selbst. Alles, was Noth thut,das Leben zu unterhalten, ist in der ganzen Gesell-schaft gemeinsames Eigenthum. Nur der Ueberschuß die-ses Bedarfs ist persönliches Eigenthum und bleibt dem Betrieb derGeschäftsleute überlassen."
Zog man die Linie zwischen dem „Bedarf" und dem „Ueber-
1 Sybel II. 244. 245. 3. Aufl.