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Fünfter Abschnitt. tz. 20. 2t.
gesammte Gironde abgesehen, sei es durch, sei es ohne den Con-vent und der Anirag, den jetzt der Abg. Lindet brachte, wurdedenn auch von dieser in keinem andern Sinn aufgefaßt. Als derVorschlag verlesen war, rief Bergniand: „lieber sterben, als eineInquisition beschließen, die tausendmal furchtbarer wäre als dievon Venedig."
Uneinig und gespalten wie die Gironde war, gelang es ihrnicht, das Tribunal selber abzuwenden, Wohl aber, ihm wenigstensdie gefährliche Spitze abzubrechen, die gegen den Convent und da-mit gegen sie selber gerichtet war. Zu ihrer eigenen Ueberraschungerlangte sie die Mehrheit dafür, daß Geschworene über dieThatfrage richten, daß diese Geschworenen durch den'Conventernannt und zwar aus allen Departements genommen wer-den sollten. Robespierre und der Berg wollten ein Gericht, dassie aus ihren Pariser Patrioten besetzten und das wie ein Da-moklesschwert über dem Convent selber schweben sollte. Das warabgewehrt. Richter, Geschworene und Ankläger ernannteder Convent;*) kein Verfahren fand ohne seine Vorprüfung Stattund somit war dem Berg jede einseitige Verfügung über die zwei-schneidige Waffe entwunden. Auch Danton stand hier in derHauptsache auf Seiten der Gironde; er sprach für das Tribunal,aber er wollte es im engen Zusammenhang mit der starken Re-gierungsgewalt, die er mit der Gironde aus dem Convent bildenwollte, also gleichfalls nicht als ein Werkzeug der Bergpartei.
„Nichts", sagt er, „ist schwerer, als den Begriff eines politi-schen Verbrechens zu bestimmen, allein desto nöthiger ist es durchaußerordentliche Gesetze dafür zu sorgen, daß die Rebellen inSchrecken gesetzt und die Schuldigen vorn Arm der Gerechtigkeiterreicht werden, so gut als die gewöhnlichen Verbrecher. Hierfordert das Wohl des Volkes große Mittel und schreckliche Maß-regeln. Ich sehe kein Mittelding zwischen den gewöhnlichen For-men und einem Revolutionsgericht" — dann kommt er auf dieErfahrungen der blutigen Septembertage, über deren Greuel „jedergute Bürger geseufzt hat," und meint, „hätte man damals einenaußerordentlichen Gerichtshof für politische Verbrecher gehabt, sowäre das Volk nicht in die Lage gekommen, aus so schreckliche Weise
- fS. das Gesetz, üist. pari. 25. 59 ff.s