420
Fünfter Abschnitt. K. 22.
Convent solle selbst die Probe machen. In feierlichem Zuge begabsich die Versammlung hinaus, aber es ging ihr wie Ludwig XVI. am18. April 1791 als er nach St. Cloud fahren wollte, sie erfuhr,daß sie in der Gefangenschaft des bezahlten Gesindels sei. Henriotjagte sie mit einem drohenden Commando an seine Kanoniere indas Haus zurück.
So umgeben von Kanonen und Bahonnetten stellte der Bergdie Liste der Abgeordneten fest, die zunächst in Haft kommensollten, und eine eingeschüchterte, angstbebende Mehrheit hieß ihrenVorschlag gut.
Der Convent verfügte Hausarrest über die Abgeordneten:Gensonno, Vergniaud, Brissot, Gnadet, Gorsas, Petion, Salles,Chambon, Barbaroux, Buzot, Birotteau, Rabaut, Lasource, Lan-juinais, Grangeneuve, Lesage, Louvet, Valazs, Doulcet, Lidon, Le-hardi; alle Mitglieder des Zwölferausschusses mit Ausnahme vonFonfrede und St. Martin, und die Minister Claviöre und Lebrun,zusammen 32.
Die Maßregel trug noch den Schein schonender Milde, keinGefängniß, kein Prozeß, nur Hausarrest war angeordnet und fürdas Leben der unschädlich Gemachten erklärte sich das Departementvon Paris bereit, durch eine bestimmte Anzahl von Geiseln Bürg-schaft zu leisten. Diese scheinbare Milde hatte Danton den Jako-binern abgewonnen, er wollte die Gironde bei Seite schieben, aberihr Blut verlangte er nicht. Es fragte sich nur, wie lange ersich selber würde schützen können, nachdem das letzte Hemmniß gegendie Organisation des Schreckens hinweggeräumt war.