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Neunter Abschnitt. §. 39. 40.
mandem einfallen, wohl möglich aber nnd nothwendig war eineVerfassung, die die Rechte nach den Gebieten vertheilte und denunnatürlichen Privilegien der alten Orte Grenzen setzte. Es warder verhängnißvollste Mißgriff der bevorrechteten Partei, daß sienach 1789 dieses berechtigte Verlangen stets bekämpfte.
Die inneren politischen Zustände der Einzelorte waren inähnlicher Weise verknöchert. Demokratien konnte man nur die-jenigen Urkantone nennen, wo wie in Uri, Schwhz, Unterwaldcn,Zug, die Landesgemeinde in uralter Weise die Sonveränetät übte.
In den meisten übrigen herrschte das Stadtbürgerthnm undinnerhalb desselben wieder eine gewisse Anzahl privilegirter Fami-lien, die vetterschaftlich zusammenhielten nnd in allen Aemtern undWürden einander ablösten, ein Stadtjunkerthum, das mit seinenpolitischen Anschauungen den alten Cabineten der absoluten Staa-ten viel näher stand als denen einer Republik. Das war namentlichin Ber n der Fall, das überdies sehr nahe gesellschaftliche Verbin-dungen mit Frankreich-unterhielt, dessen Patriciat gewohnt war,in Frankreich seine Bildung zu holen und nicht bloß Sprache undSitten, sondern auch politische Anschauungen von dort mitzubringen.Schon Zwingli hatte von der Reisläuserei das Eindringen fremdenGärungsstoffes in die Republiken befürchtet, das erfüllte sich jetztim vollsten Maße; es entstanden überall Parteien zwischen Stadtnnd Land, Handwerkern und Patriciern, Unterthanen nnd Herren,nnd daß in mancher dieser kleinen Republiken das freie Wort soverpönt war als in irgend einer Monarchie des 18. Jahrhundertswar ja bekannt genug. Unter Katharina II. nnd Maria Theresiawar in manchen Punkten größere Redefreiheit als hier, ein Punkt,über den unser Schlöz er in seinen Ttaatsanzeigen Jahr für Jahrpünktlich Buch geführt hat.
Im Allgemeinen wußte die regierende Kaste den empfindlichstenPunkt ihrer Unterthanen, ihre wirthschaftlichen Interessen, mit einergewissen Schonung zu behandeln nnd der Ruf mancher dieser Re-gierungen war deßhalb unter dem niedern Volke besser als dasSystem; dies letztere aber hatte die meisten Härten des gesammtenalten Regime an sich, auch die republikanische Schweiz hatte ihreFeudalität des Eigenthums und der Arbeit, ihre nnablösbarenGrundzinsen, ihr streng geschlossenes Zunft- und Monopolwesen,das für die nicht Negierenden in Land und.Stadt so drückend war,