I. Cap. IV. Abth. von denZwistigkeiten.
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Und Unruhen Gelegenheit gegeben; daß man durchCommissarien die Aussöhnung mit seinen Zuhörern,so mit ihm in Zwistigkeit gerathen und an der Zahl576. den großen Theil der Gemeine ausmachten, zuverschiedenen malen versucht, aber bey ihm vornem-lich nichts ausgerichtet, und also sich genöthiget ge-sehen habe, einem benachbarten Prediger^ wie vor-hero erzehlet worden, die Seelsorge derselben aufzu-tragen. Darneben führen sie noch die beyden Fra-gen: i) Ob dcrPrcdiger alle diejenigen, so getan-zet, bey solchem Tanzen mit der Music aufgewartet,und ihre Häuser zu den Hochzeiten hergegeben, ex ec,Lapire von der Beicht und Tisch des Herrn würklichabgcwiescn, auch dazu befugte Ursach gehabt, und
Ordnungsmäßig in diesem Stück verfahren habe?nicht wider sein Gewissen handeln; solleaber dochdie!2) Ob es dem Pastori erlaubt und zu approbiren sey,Sache auch nachdem sie geschehen i) nochmals ge-sdaß er in seinem Hause Privat-Uebungen und Zu-nau überlegen, 2) sich zu weiterer Belehrung bc- sammenkünfte halte? abhandelten. Bey der erstenreitwülig finden lassen, und z) eine christliche Obrig-l erwiesen sie zuerst die vorgefallenen Dinge oder diekeit bitten, ihm zu einer so wichtigen Sache Zeit zu That selbst, und behaupteten hiernach, so viel daslassen, theils sein Gewissen zu beruhigen, theils noch Recht betraf, daß er widerrechtlich gehandelt habe,etwas ,n der Güte an seinen Zuhörern zu versuchen.!Bey der andern wurde das Factum abermals vor-hin Fall aber die Zuhörer auf ihrer Widerspenstig, ausgesetzet, und insonderheit mit gedacht, daß inkeit beharren, und sein Gewissen ihm nicht verstatten gedachten Privatversanunlungen nicht nur der
mehreren malen zu versuchen, und sich durch aus-drückliche Einschärfung der nothwendigon Ordnung'des aufrichtigen Vorsatzes der Besserung zu Erlan-gung der Vergebung der Sünden vor aller Theil-nehmung an ihrer Gottlosigkeit zu verwahren. III.Wenn einem solchen Prediger durch die Kirchenge-setze erlaubet sey, grobe Sünder von Abendmahl ab-zuhalten, so könne er nach allen vorher angewandtengelinderen Mitteln, auch wohl dieses schärfere brau-chen: im Fall aber ein ausdrückliches Verbot deswe-gen vorhanden sey, so könne er niemand eigenmächtigausschlieffen, sondern müsse es göttlicher Langmuthüberlassen. IV. Ein solcher Prediger, der durchUeberzeugung seines Gewissens gedrungen wird, der-gleichen Ausschliessung vorzunehmen, könne zwar
wolte, sie zum Heil. Abendmal zu lassen, könre derPrediger die Obrigkeit bitten, die Seelsorge gedach-ter Zuhörer einem benachbarten Prediger aufzutra-gen rc. Dieses Bedenken erfolgte von der Theolo-Zischen Facultät den 28. October 17; 8 . und war ausder Feder des Herrn D. Bauingartens geflossen.Es ist also eins von denen, davon er in der Vorredeseiner Bedenken selber erinnert, daß er sich nach denmeisten Stimmen richten müssen, auch keine an-dere Entscheidung dabey brauchen können, als diesolcher Übereinstimmung gemäß gewesen.
Prediger, sondern auch diejenigen, so von dem GeistGOttes erleuchtet wären, beteten, welches auf Pieti«stercy und Quäckercy hinaus komme, dahero rath«sam sey, daß dergleichen Versammlungen in der Kir-che des Sonrags Nachmittags öffentlich möchten ge-halten werden. Die Regierung trug darauf unter-lhänigft an, daß man ihres alleruntcrthänigstenSErmessens den Prediger zwar noch zur Zeit mit derSuspension, Translation oder dergleichen Straffeverschonen, aber doch ernstlich dahin anweisen tön-te: >) diejenigen so getanzet, nicht ferner blos um
Allein die benachbarten Prediger weigerten sich deswillen vom Heil. Abendmal abzuweisen, oder ohne
aus verschiedenen Ursachen, die widerspenstigen ZuHörer nach Verordnung der Königl. Clevisckcn Re-gierung zu dem Heil. Abendmal anzunehmen. Esergienq daher auf gedachter Zuhörer Ansuchen vonder Clevifchen Regierung an den Inspector Em<mlnIhaus eine neue und geschärfte Verordnung,daß er entweder selbst, oder durch einen Predigerseiner Diöces dieselbe mit dem Heil. Abendmal ver-,
vorhergegangene Eommunication mit dem Presby-ters und der Regierung sonst jemand dasselbe zuversagen. 2) Die Privarversammlungen um denvielen Klagen abzuhelfen nicht in seinem Hause,sondern in der Kirche zu halten. Uebrigens wolteman den benachbarten Ministerio auferlegen, denPrediger Westen mit seiner Gemeine bestens wie-derum auszusöhnen u. f. w. i)
sehen solle, ll) Der Prediger Westen wendeteI Herr Westen hatte unterdessen ein sehr günstigesich an des KömgeS Majestät; und diese befahlen der j Rcsponsum von dem Mimsteno zu Essen erhalten,Regierung, Bericht zu erstatten. Die Königl. Die- dabey der Herr Pastor Bohnstedr die Feder gefüff
.. -- . ^ 'rct hatte. Es ward gedruckt und bestund aus neun
Bogen in 8- Vor allen Dmgen ward dem Herrnzur Westen darinne wegen seiner gesunden Lehr-und unsträflichen Lebens ein sehr gutes; aber demGgg z niei-
gierung meldete darauf in ihrem denI7Z9- erstatteten Bericht, daß gedachter Predigerdurch sinne Sontags und in der Woche angestelltePnvatversamml»ngcn zu mancherley Unordnungen
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BaumgartenS theologische Bedenken ?. I. p,--. -49b) äNa IM. Lc-Ie 5 . I.V. p. Z19.