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II. Fortsetzung vom 17z6. bis 174«.
stuhl darinnen nicht eingeführet werden sollen. Der
Herr Probst Kembcck ging es ein bis auf den Beicht-stuhl. Allein zwey Jahr darauf erging ein Königli-cher Befehl an alle Regierungen des Inhalts:„Daß das Absingen der Kirchengebete, der Ein-„stgnung des Heil. Abendmals und des Segens ab„geschaffn; hingegen solche laut und deutlich abge„lesen, ingleichen auch die aus dem pubstthuni her,„rührende Chorröcke, Custln, und lNeßgew.rnd-„te aller Orten abgeschaffet werden sollen.,. DieserBefehl erging gegen das Ende des 17^6. Jahres. InBerlin und denen unter dem Berlinischen Eonsisto-rio stehenden Orten lebte man demselben alsobald
machen lassen tönte u. d. m. i) Die Schriften,welche über eine so grosse Veränderung gewechseltwurden, sind droben angezeiget worden. Sie wäb«rete aber nicht lange: denn Ihre jetztregicrende Kö-nigliche Masestät hatten die Regierung nicht langeangetreten, als sie die vorigen Befehle in so weit1740. wieder aufhoben: „Daß den Predigern frey„stehen solle, nach den Umständen ihrer Gemeinde, sich der abgeschaften Gebräuche wieder zu bedienen„oder nicht. „ Eben dieses wurde auch den franzörfischen Predigern bekannt gemacht, denen die st>ric»sterröck. gleichfalls untersagt gewesen waren. D>c.ser gnädigsten Erlaubniß zu Folge führte man nicht
nach. Allein die Königsberger, Pommern, Mag- nur in Berlin, sondern auch an andern Orten die»deburger und Halberstädter kamen mit besondern und selben öffentlich wieder ein , an einigen Orten liesbündigen Vorstellungen ein Dem ohnerachrer solre, man es auch bey der neuen Einrichtung bewenden,und muste es bey der einmal gemachten Ordnung Noch an andern aber, als z. E. in Halle, traf mansein Bewenden haben. Es erging i g . einKöni-Icm Temperament, und behielt von der alten undglicher Befehl nach dem andern, davon der folgende neuen Einrichtung so viel, als man sich in genom-immer härter als der vorhergehende war; und man^mener Abrede zwischen der Geistlichkeit und denGc-niliste sich endlich an den meisten Orten dem Königl. meinden vergleichen tonte, k) In der Römischen»Willen unterwerfen, f) Der König lies genaue Er-i tholischen Kirche sind die alten Ceremonien nichtkundigung einziehen, ob und wie man seinen Befehlen'nur beybehalten, sondern der Aberglaube noch ingehorchet habe. 2) Die allerbcweglichsten Vorstellung manchen Stücken vermehret worden. So wurdegen, Bittschriften und Interceßioneswaren umsonst.iauf Ansuchen des Portugiesischen Hofs ein Pcrtug
Die Prediger, so unter Vorschützung ihres Gewissenssich nicht dazu bequemten, wurden ihres Diensteswürklich entlassen, wie denn also Herr Braun, Pastör in Pelssen, in Halle Herr M. N'iüllee, Pre-
diger an der Zuchthauskirche, und in GrossemSal- narien. r) Des Fra«'ci-,ct Regle, eines Jesuitenza Herr Voge, Diaconus daselbst, fortgehen und,z) Iulurna Halconlen. 4) Carkanna Ficlctu,ihre Stellen andern überlassen musten.b) Als her. von Genua, vorgenommen, m) Insonderheit hatte„ach i7z8-eine General-Kirchenvisitation verordnender Pabst durch die Heiligsprechung des änderndemwurde, gab man den Predigern wegen der Kirchen- Iesuiterorden eine ganz ung,meine Gefälligkeit er-ceremonien unter andern folgende merkwürdige Er- zeigt, n)
innerung, als i) In 'Ansehung der Taufe solleman den Exoecismun» weglassen, wo es von desKindes Vater verlanget werde. 2) Den Beicht»fkukl solle man behalten, aber die Prediger seltennicht so auf den Beichtgroschen halten, nicht allen«ine auswendig gelernte Formul hersagen; nichtmeynen, daß sie nach ihren Affekten alles redenkönten, was sie nur wolten; nicht alle und jede darzuzwingen, sonder» dle, so nicht beichten wolten,
Nngcbeichtet zum Heiligen Abendmal annehmen,z) Weil die Oblaren oft zu dünne oder zu altwären, so könte man ja überlegen, ob es nicht bessersey, daß man in jeder Provinz oder Stadt selberOblaten backe, damit man sie immer frisch haben,
Und dieselben etwa Finger oder Messerrücken dicke >c) tuttor. ecciell 1°. iv. p. 87k 7 . V. x. 717.74».
74». Vl. p. 10,«.
In Frankreich stelkete man der InnafraurnMaria zu Ehren eine solenne GeneralproceßionausKöniglichen Befehl an, um die Deklaration desKönig LltdwlF Xlll. in Frankreich zu erneuern,vermöge welcher er gleich vor ivO. Jahren seinganzes Reich und seine Person dem besondern Schutzder heiligen Jungfrau übergeben harre. Diese« ge»schahe den 1; August 1618- und wurden also vondem jetzigen Köniae an eben dem Tage 17ZL. alsam Fest der Himmelfarth Mariä wiederholet >)Andere Verstorbene machten sich schon wiederdurch allerhand vorgegebene Wunder der Eanomsa,
tion
i) Eben dieselben III. p. 255
f) kiill. kcclell D H. p r;o. j/z.x) Eben daselbst 1. H. p. 774.b) Eben dieselben. x. -rl.
l) Eben dieselben 1 °. l. p. 95;.
m) Dieselben tll p n«.
n) ll>4 bccles l'om. Hl. r». z»,
0) Eben daselbst x. 4;.
Jesuit, Ilosiphus Anthuen 17Z6. beatisiciret. l)In dem folgenden Jahre aber eine neue Eanonisa»tion mit vier Heiligen, als 1) des V>lnccnru dePaoli», Stifters des Ordens der P. P. Mißio»