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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
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N. Fortsetzung von 177».bis 1757.

«rn wider den Satz, der den Punct derErcommu. so ist es eben so viel, als unglückseeliger Weis« se-

«ication betrifft, ausgesprochen war. Es würde dar.aus folgen, sagten wir ihm, daß die unrechtmäs«sigen E.rcommunicationcS und die Drohungen einerungerechten Ahndung veranlassen könnten , daß dieErfüllung der wesentlichsten und unumgänglichstenPflichten eingestellt würde. Und was würden hier-aus für Folgen erwachsen? Die Freyheiten der fran-zösischen Kirche, die Maximen des Königreichs überdie Auctorität der Könige, über die Unabhängigkeitihrer Erone, und über d>e Treue, die ihnen ihre Un-terthanen schuldig sind, könnten in dem Gemütheder Völker durch den einigen Eindruck, den dieBe-drohung einer, obwol ungerechten, Excommunica«

hen, daß Dero Güte, Sire, nicht hätte zum vor«aus glauben können, daß sie solche Meynungen, dieden unverbrüchlichsten Grundsätzen von Frankreichentgegen laufen, zur Glaubensregel machen wollen.Sie werden uns vergeblich ihrer Ergebenheit fürunsere Freyheiten versichern. Ihr Betragen wt»Verlegt die Aufrichtigkeit ihrer Worte; und wenndieses nicht wahrhaftig blos ein allzuweit getriebenerEifer für die Bulle ist, so lehren sie uns, wie ge-fährlich es sey, daß sie nach Willkühr über die Ur-sachen, die von der Theilnehmung an den Sacra»menten ausschlicffen sollen, den Ausspruch thunkönnen. Ihr vorgeblicher Eifer wird eine Leiden«

lion bey ihnen machen dürfte, wo nicht völlig ver« schaft, die sie verblendet; und das Vorurtherl schließt

uichtet, doch wenigstens gehemmet werden.

Ludwig Xllll. sahe die Wichtigkeit dieser Re-

chnen die Augen über die Folgen ihres Betragenszu. Laßt uns hinzusetzen, daß man bald sehen wür-

trachtungen ein. Die Bulle wurde nicht anders, als de, daß diese Tyrannry, wenn sie einmal ring,füh

mit solchen Modifikationen angenommen.-^ret ist, durch einen andern noch größer» Mißbrauch,

Wie kan man diese weise Vorsehungen, diesklwenn es möglich wäre, sich b>S über Sachen, die

Schutzmauern unserer Freyheiten, die der vcrstorLene König für nöthig erachtet, die Ew. Mas. beyaller Gelegenheit bestätiget, und die in allen Dekla-rationen , welche Dieselben wegen Bestimmung derAuctorität der Bulle in Gleichförmigkeit der Mey-nungen der Vischöffe, die A. 1714. ihre Erläute-rungcn gaben, ertheilt haben, sorgfältig wiederhoket, und durch den förmlichen Ausspruch der Sorbonne, so wie sie es durch den Mund ihres Syndi-«i A. 7Z2. feyerlich erkläret hat, bekräftiget wor-den, mit dem erhabenen Charakter, den man Heutigee Tages dieser Bulle, da man sie zur Glaubens--regel macht, beylegen will, vereinbaren? Die Glau-benslehre aber kan keiner Modifikation unterworfenwerden. -

"Zwar haben sich wenige von ihnen öffentlicherkläret und gesagt, daß die Eonstitution eine Elau.beuSregel sey. Ist es aber nicht eben so viel, alssagen, daß sie eine Glaubensregel fey, wenn manehr die Wirkungen einer GlaubcnSregel beylegt? InAnsehung der Lehre kan niemand, als derjenige,der in einem GlaubenSpunkt« irret, von dem Ge-brauch der Kirchen-Sacramente ausgeschlossen wer-ben. Demjenigen also, der sich der Eonstitution

mit der Lehre durchaus kein» Gemeinschaft haben»und blos zeitliche Dinge angehen, erstreck,. Eswürde nicht einmal darüber, was das Gewissen an«gehen möchte, d»e Frage seyn; sie würden sich sogarzu Schiedsrichtern des Staats und der GlückSum»stände der Bürger machen, und die Zulassung zudenen Sakramenten auf eine solche Bedingniß, dieihnen belieben würde, aussetzen.,,

"Es ist keine eitle Furcht, die uns beunruhiget.Man weiß nur allzuwohl, daß sogar in diescm Falledie Hartnäckigkeit einer unbilligen Verweigerungnicj-tS überwinden würde, und daß weder die ver-ehrungswürdigste Geburth, noch die allerreinsie,standhafteste und erbaulichst« Tugend *) hinlängli-che Titel seyn würden, um in arkicuio morci, diesegeheiligten Güter zu begehren, deren AuSkheilungnicht von menschlichen Bewegungsgründen abhängt,und welch» allen Gläubigen von Rechtswegen gehö-ren. Dero Parlament, Sire, das über so vieletäglich »n seinem Angesicbke vorgehende M'ßbräuä.ein ein ausnehmendes Befremden gesetzet ist, hatdavon die Gefahr noch mehr geffürct, als da rSwegen der neuerlichen SacramentSverwen-erung,die von dem Pfarrer von St. Stephan auf dem

als einer Glaubensregel nicht unterwirft, die Sa-lBerge geschehen, an den Erzbischoffvon Paris grramente versagen, ist eben so viel, als di« Con «schickt, dieser Prälat« ,n seiner Antwort auf einestiturion für eine Glaubenöregcl halten. Die Ver»^gebietensche Weise sich erkläret, daß solches nichtdammung, so die Eonstitution wider dea Listen!anders als auf seinem Befehl geschehen wäre. WieSatz ausgesprochen, ist den Hauptqrundregeln des viele Betrachtungen stellen sich doch über diese Er-

Konigreichg offenbar zuwider, und kan mit Beybe l -"----- , ---.--

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man aljo Kirchendiener, wen» man Bijchoffe dcese.^^ von PariS die Sakramente zu reiche» verboten ha-Eonstitution fiw einr Glaubensreget halten stehet,jveu soll.

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