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Vierter Band.
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Eap. 2.1. Die Schweiz.

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Die Hirtenlande blieben wie sie waren; die Namen der Vor-steher wechselten nach ihrer Popularität und nach dem Glück derNebenbuhler; die schlimmen Folgen der Demagogie waren in denLanden weniger merklich als in gemeinen Herrschaften; dort mußtedas Volk geehrt werden.

Von den Grundsätzen der Berner ist an einem andern Ortegehandelt worden. i

In dieser Lage war die Schweiz, als Zürich und Bern unauf-hörlichen Beschwerden der Toggenburger wider ihren Landesherrn,den Abt zu St. Gallen, Gehör gaben. Graf du Luc, BotschafterLudewigs XIV., soll diese Uneinigkeit genährt haben. Er vermeinte,hiedurch die Orte von thätiger Uebereinkunft mit den Feinden Frank-reichs abzuhalten; es soll die Rede gewesen seyn, ihnen die Frei-grafschaft so einzuräumen, wie die Holländer in den belgischen Landen ^ ^eine Linie Festungen zur Vormauer bekamen. In dem bürgerlichen 1712.Kriege der alten katholischen Orte wider Zürich und Bern wurdenjene bei Vilmergen geschlagen, und hierauf genöthiget, in AarauFriede einzugehen. Dieser gründete in den gemeinen Herrschaft^ten eine löbliche ReligionsParität, aber er verletzte den Geist und 1713.Buchstaben der Grundgesetze, indem er die Landschaft Baden unddie unteren freien Aemter, welche zwischen den Gebieten von Zürichund Bern liegen, der Mitregentschaft der katholischen Orte entriß.

Diese seit jenem Grundvertrag zu Stanz unerhörte Eroberung einigerKantons über andere verleitete die katholischen Orte zu einem ewigenBund mit Frankreich, worin sie sich die (nie erfolgte) Rückgabe zu-^ ^sichern ließen. 1715^

t 6oo8i<törglion8 5ur Ik8 mnximo8 ciii ßouverne>menl Lern«, inden 1781 zu Berlin herausgekommenen L88»i8 Ki8torique8.