Eap. 2. Frankreich» Verfassung.
199
undHindustan in Anarchie; Sina bleibt abgesondert; näher inter-essiren Europa der Sheriff zu Maroko und die nordafrikanischenGemeinwesen.
Unter den kleinen Staaten lassen sich der sardinische und schwei-zerische am besten nach dem Bourbon'schen betrachten. Frankreichnur kann die Wünsche des Turinerhofes in der Lombardei ihrerErfüllung nähern; mit Frankreich ist die Schweiz durch fünfzigjährigeBündniß aufs neue vereinigt. Scandinavien, das Reich der Teut-schen, Polen, die italienischen Staaten sind füglich nach den prädo-minirenden Landmächten zu betrachten: ihre Freundschaft oder Ab-neigung , ihre Dauer und ihr Fall tragen wesentlich zu dem Schicksaldes europäischen Gleichgewichtes bei.
Capitel 2.
Frankreichs Verfassung.
Frankreich, der Größe und Lage, dem Erdreich, der Volks-menge, dem Nationalcharakter nach, könnte allein den MächtenGesetze geben, und die Nationen vereiniget halten; wenn ein ver-nünftiges und consequentes System die unermeßlichen Machtquellenin wohlthätiger Wirksamkeit hielte.
Die französische Regierung wurde nicht wie die spanische durchErstickung des NationalgeisteS despotisch, sondern durch eine Folgefein zusammenhängender Staatsmaximen. Dadurch ist geschehen,daß noch immer die öffentliche Meinung ihre Grundveste und ihrGesetz ist. Ohne den Leichtsinn der Nation würde die Regierungsie mehr und allezeit ehren müssen. Um unumschränkt herrschenzu können, haben die'Könige von Frankreich sich in der Nothwen-digkeit gesehen, dem Adel sehr große Vortheile, dem Volk dieFreiheit des Redens, zu lassen. Geistesgaben und moralische Ur-sachen vermögen in diesem Reich mehr als anderswo Zwangmittel.