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reich und Engelland, wider die Churfürsten von Bayern-und Cölln, mit welchen sich noch der Bischof von Mün-ster vereinigte. Die Staaten hatten an ihrer ganzen Ar-mee Soldaten, die von Officiers commandiret wurden,denen es entweder an Muth, oder an Zuneigung fehlte,und diesen war ein General ohne Erfahrenheit, als dasHaupt, vorgesetzt. Die Platze waren schlecht bevestiget,übel versehen, und noch schlechter besetzet. Kurz, derRepublik fehlte es an allem, nur am Gelde nicht; alleindie beiden Partheyen, so dieselbe trennten, machten auchdieses unbrauchbar, indem sie sich weigerten, sich über des-sen Anwendung zu vergleichen. Da sie also der Provi-denz überlassen war, so musi sie derselben ganz alleine diedoppelte Veränderung oder Revolution, welche die Pro-vinzen aus ihrem Verderben gerissen hat, zuschreiben.Die Regierung des Statthalters schien eben so unmög-lich damals, als die Verblendung des französischen Hofs;und diese zwey wunderbaren Dinge müssen zusammen tref-fen , damit ein Wunderwerk geschehen konnte.
Funfzehcndes Capitel.
Währung in den sieben Provinzen vondem Widerruf des AuSschliessungsedikts vomJahre 166o, bis zu Wiedereinführung der«Statthalterschaft im Jahre ^72.
^ie Wiedereinsetzung des König Carl des II in En-gelland, welche dem Hause Oranien seinen alten_Glanz und Ansehen zu versprechen schien, versi-cherte dem Pensionarius und der republikanischen Parthey,von ihrer Oberhand. Nachdem der Tod des CardinalMazarins den'Haß vertilget, welchen der französische
Staats-