vierter Abschnitt.
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eine Beymischung von alcalischen Theilen bekommenhabe, obschon dieselbe so unmerklich ist / daß sie sichauf eine andere Weise nicht entdecken laßt.
Beedes der blaue und purpurfarbne Liquor, wennman mehr von der adstringirenden Infusion zugießet,nehmen nach und nach eine dunklere und endlichschwarze Farbe an, in geringerem oder höherem Gra-de nach Proportion -es beygemischten Wassers: Wennschon das Gemeng dunkel und undurchsichtig schwarzaussieht, so wird es doch nach frischem Zugießenvon Wasser von neuem purpurfarbig oder bläulicht.Laßt man es in diesem diluirten Zustande zween oderdrey Tage stehen, so setzt sich die färbende Materie zuBoden, in Gestalt eines feinen schwarzen Schlamms,welcher durch sachtes Rütteln des Gefässes von neuemdurch den ganzen Liquor ausgebreitet wird, und dem-selben seine vorige Farbe wieder herstellet. Wenn dieVermischung eine vollkommne Schwärze hat, so hatdiese Absonderung nicht statt, oder doch nur in einemweit geringern Grade; denn obschon ein Theil vonder schwarzen Materie sich nach langem stehen setzet,erhaltet sich doch noch so viel darin aufgelöset, daßder Liquor schwarz bleibet. Dieses fortdaurendeSchwimmen des Farbwesens in der schwarzen Flüs-sigkeit kann zum Theil der gummichten Materie inder adstringirenden Infusion zugeschrieben werden,wordurch der Zusammenhang der wässerigen Flüßig-keit vermehret wird, denn die Absonderung wirdauch in dem geschwächten Liquor durch den Zusatzvon ein wenig Arabischen Gummi mehr in die Länge
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