Vorrede des Verlegers.
fentlich diese Freyheit nicht übel deuten,weil sein Ruhm eben so wenig dadurch ver-mindert wird, als Opitzens Ruhm durchdie Bekanntmachung der von ihm verwor-fenen Gedichte. Kenner werden die Fein-heit und Scharfe seines erhabenen Geistes,und sein unpartheyisches Kunstrichter-Amtüber seine eigenen Werke, nur desto höher zuschätzen wissen. Und wer wird ihm dieseverworfenen Stellen wider seinen Willenaufbürden ? da ich im Nahmen aller Leservor aller Welt bekenne: daß wir sie so lan-ge für seine unachten Kinder halten wollen,so lange er sie nicht selbst adoptirt; in wel-cher Absicht ich sie auch von dem Texte,oder den wahren Gedichten abgesondert ha-be. Ist dieses nicht Unterscheidung genug?
Diese noch nie gedrükten Ergänzungs-Stüke befinden sich Bl. 54. und folgen aufdie Zeile;