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Einleitung.
Hinter die wichtigern Gegenstände, die von de-nen so zahlreichen Eidsgenößischen Geschichtschrei-bern bis izt, wo nicht unberührt gelassen, dochnicht mit ver behörigen Achtsamkeit behandeltworden, ist sonder Zweifel auch derjenige zu zäh-len , der vermittelst einer gründlichen Untersu-chung , die Art und Weise erforschet, wie die er-lauchte Eidsgenößische Republik sich in so genann-ten geistlichen Dingen, die mit zu der politi-schen Staatsverfassung , und denen dazu ein-schlagenden Gebräuchen , Gesezen und Verord-nungen gerechnet werden müssen, zu betragenWege, und von unumschränkter landesherrlicher