tn der Röm. Republik. II. Buch. I2s
als wenn sie von den Bürgermeistern hineingefodert worden, um ihre Meinung übet ge-wisse Angelegenheiten zu geben, die das Be-ste des Volks angiengen. Alle ihre Verrich-tung bestand darin», daß sie sich den Befeh-len des Raths, durch das lateinische WortVeto, (das ist: Ich hintertreibe es) ent-gegen setzen konnten; welches Wort sie un-ten an dieRathserkänntnisse schrieben,wenn sieglaubten, daß dieselben der Freyheit desVolks entgegen liefen. Diese Gewaltwar so gar in den Mauern der Stadt R<?„,eingeschlossen, und erstrekte sich aufs höchsteeine Meile in die herumliegende Gegend.Und damit das Volk stets Beschützer in derStadt haben möchte, die bereit wären, das-selbe zu vertheidigen, so war es den Zunft-meistern nicht erlaubt, einen ganzen Tag, (inden Lateinischen Ferien ausgenommen)sich von der Stadt zu entfernen. Es ge-schah um gleicher Ursache willen, daß sie dieThore ihrer Häuser so Tag als Nacht offenlassen mußten, um die Klagen der Bürgeranzuhören, die ihre Zuflucht zu ihnen neh-men würden. Es schien, dergleichen obrig-keitliche Personen seyen nur darum errichtetworden, die Unterdrükung der Elenden zuhintertreiben. Doch sie blieben nicht langein den Gränzen eines Standes, der so vollerMäßigung war. Nichts war in den Folge-zeiten so hoch und erhaben, wornach sie nichtihre ehrgeitzigen Absichten richteten. Wirwerden dieselben bald sehen, wie sie sich mitden vornehmsten Standespersoneu der Re-publik