III. Buch. 4. Capitel.
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liche Beschaffenheit sich durch gar keine Zeichenäussert; daß man bey dergleichen Schwierigkei,ten unsinnig seyn müßte wenn man dem Arzteverwiest, er habe das gegenwärtige nicht erkenntoder das künftige nicht vorhergesthen; daß derArzt wie der Mathematiker seine Pflicht gethanhat, wenn er von einer ihrer vorgelegten Naturnach unauflöslichen Aufgabe mit Gewißheit er-weiset, es sey ganz unmöglich gewesen sie auszu-lösen ; und daß auch darum die Geschiklichkeitdes Arztes, der die gänzliche Unmöglichkeit eineKrankheit zu kennen zeigt , eben so prciswürdigist als die Geschiklichkeit des Arztes, der einekenn-bare Krankheit kennt und heilt.