6:r viertes Buch,
nien im zwölften Jahr, daher auch in dem Römi-schen Rechte ein Mädgen von zwölf Jahren für mann-bar erkläret wird. Shaw sagt, die mohrifchenMädgen auf den Küsten der Barbarey werden Müt-ter in dem eilften und Großmütter in dem zwey und >zwanzigsten Jahre. Zu Goa gebähren die Mädgenschon im neunten, zehnten und eilften Jahre, imdreißigsten sind sie Vetteln. Prosper Alpinus erzäh-let als eine bekannte Sache, daß die Nubischcn Kauf-leute alle Mädgen die sie in ihrem achten und zehn-ten Jahre nach Egypten zum Verkaufe bringen, un- IIrrwegs ihrer Jungferschaft entladen, damit fie aufdieser langen Reife desto besser fortkommen. Nunsoll man ein Mädgen feiner Jungferschaft nicht wohlentladen können wenn es seine Reinigung noch nichthat, folglich fließt den Mädgen in Nubieu die Rei-nigung noch früher als in Goa. In kalten und auchin bergichten Ländern kommt die monatliche Reini-gung spät, bey uns mehrentheils im vierzehntenJahre. Kommt sie bey uns schon im zwölften Iah,re, so ist dies ein frühzeitiges Zeichen der Geilheit,nach dem achtzehnten eine Krankheit. Ich habe selbstin der Schweitz Mädgen gesehen, die in dem zwölf,ten Jahre ihre Reinigung schon gehabt, und dieman allerdings so geschwind als immer möglich mußhcyrathen lassen. Ich habe andere gesehen die imzivanzigsten Jahre ihre Reinigung noch nicht verspür-ten, und freylich eine ewige Jungferschaft schwurenMit der Reinigung blühet auch der Busen auf. Einfeuriges Temperament befördert diesen Zeitpunkt,