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zu oder absprachen. Jedermann aus dem Volkedurfte bey diesem Tribunal mit seine Klage überden verstorbnen einkommen. Die Richter warenstreng und unbestochen, und schlugen bey ihremAusspruch allein auf die allgemeine, VolkessLimmeacht. Die Könige selber, welche in ihrem Lebenso unermeßlich verehrt wurden, daß nur niemandden Mund gegen sie öffnen durfte/ mußten sich/ sogut wie andre, nach ihrem Tode, dem furchtbar-sten Rtchterstuhl unterziehen, und erhielten nicht diemindeste Nachsicht. Diodor, legt an verschiedenenOrten feiner Bibliotheck diesem Gesetze das größteund verdiente Lob bey ; und der scharfsinnrge Go-guel in seinem 'I'rmce 6s 1'OriZine 668 L,oix <Le.leitet davon alle die trefl'che Sitten und Angewöh-nungen her, welche den Egypttern eigen waren»Nun, sollten wir nicht in unsern Tagen genau ei-ner solchen Anstalt bedürfen; besonders in Absichtauf gewisse Leuthe welche ungestrafter als andredem Staat und seinen Gliedern schaden können?Wie nützlich, wie nothwendig wäre sie nicht, umdie Unersättlichkeit der Sachwalter, die Ungerech-tigkeit der Richter, und die losen Streiche andrerhoher lind niedriger Iustitzverwandter im Zaum zuhalten! Diese gemetnschädlichsten Mitglieder einerGesellschaft entziehen sich um so viel leichter derverdienten Straffe, weil man selten hinlänglicheData au der Hand hat, sie ihrer Bosheit zu über-weisen ; weil die Richter meist selber Parthey odermit den Schuldigen von gleichem Schrote sind;