734
nur für den Nothfall vorbehalten zu sein schei-nen und auf welche man zur Zeit noch garnicht bedacht gewesen ist, keine Besorgniß ein-flößen.
Ueberhaupt ist der Bankfonds im Verhält-niß zu Sachsens Industrie viel zu klein unddie Zeit des zehnjährigen Privilegiums vielzu kurz, als daß man die Sache viel andersals einen gemachten kleinen Versuch ansehenkönnte, dem, da das Privilegium nur 10 Jahredauert und kein ausschließliches ist, bald grö-ßere und umfassendere Anstalten folgen werden,bei denen man die hier gemachten Erfahrungenzu benutzen wissen wird.
Der Geschäftsgang der leipziger Bankscheint weniger verwickelt, als der der bayri-schen Hypotheken- und Wechselbank, und dieActionairs der ersteren haben vor denen derletztern wenigstens den Vorzug, daß sie nichtso unbedingt in die Hände einiger wenigengroßbetheiligten Aclionairs gegeben sind, wiedie Actionaire der bayrischen Bank. Auch er-scheint das für die Einlösung der Noten undCassenscheine bei der Liquidation vorgeschrie-bene Verfahren kürzer, zweckmäßiger und fürdie Actionairs selbst nützlicher.
6. Die Bank zuNürnberg.
Sie wurde im Jahre 1621 als eine Girobankerrichtet und gegenwärtig soll sie, nach Schie-be's Universallerikon der Handelswissenschaften,durch eine königl. bayrische Bank mit einer Fi-liale in Ansbach ersetzt worden sein und Vor-schüsse, theils gegen Sicherheit, theils aufbloßen Personalcredit gegen 5H Zinsen ma-chen, damit eine Discontoanstalt und eineSparbank zu Zinsen verbunden, und, ge-gen Bankscheine, Pupillengelder zu 3Z-, an-dere Gelder zu 2 st Verzinsung annehmen.
Einige Werke lassen auch in Stuttgart eineBankanstalt bestehen, andere, z. B. Nobak,in seinem Handbuche der Münz-, Bank-undWechselverhältnisse, zieht dieselbe in Zweifel;in Schiebe's Handelslerikon wird in dieser Be-ziehung auf den Artikel Credit-Vereine ver-wiesen, der sich aber nicht vorfindet. (Viel-leicht würde die geehrte Redaction im Standesein, einen bestimmten Aufschluß über dieSache zu geben.)
Dies sind die in Deutschland gegenwärtigvorhandenen Bankanstalten. Es erhellet ausder gegebenen Darstellung ihrer Verhältnisseund ihres Wirkungskreises, daß nur alleinOesterreich seine Bankanstalt in allen mögli-chen Beziehungen vollständig und zeither aller-dings mit großem Vortheile benutzt hat. Frei-lich kann sie, unter gewissen bereits bezeichne-
ten Umständen, auch nachtheilige Wirkungenhervorbringen. Indessen darf man, wenn auchein solcher Fall einmal wirklich eintreten sollte,niemals außer Acht lassen, daß hauptsächlichdie Verwickelung der Bank mit dem Staate esist, welche diese Verlegenheiten veranlassenwürde. Man könnte daher auf keine Weise derBankanstalt als solcher zur Last legen, wasnicht ihr, sondern lediglich dem Staate zurLast fiele und würde am allerwenigsten be-rechtiget sein, daraus ein Argument gegen denNutzen und die Begründung von Bankanstaltenüberhaupt abzuleiten. Alle Gefahren, welchedrohen, können bei einer strengen Controlenur von Seiten des Staats, nicht von Seitender Bankanstalten drohen. Aus diesen Ge-sichtspunkt hat man sich bei der Beurtheilungder Frage, ob es im Allgemeinen wünschens-werth ist, Bankanstalten entstehen zu sehen,zu stellen.
Doch wird es allerdings in sehr kurzerZeit in den Zollvereinsstaaten immer mehr undmehr nicht nur wünschenswerth, sondern un-abweisliches Bedürfniß werden, welches sichin jedem fortschreitenden industriellen Staateendlich geltend macht, zu einem umfassenderenBanksysteme überzugehen. Bei der Umsichtig-keit und Vorsicht, welche die deutschen Regie-rungen vorzugsweise auszeichnet und die sichin den neuerdings begründeten beiden Bank-anstalten bewährt hat, läßt sich erwarten, daßwir gegen die Mißbräuche des Banksystemesden möglichst größten Schutz erhalten werdenund daß man die Hauptgrundsätze des Bank-wesens in dieser Beziehung niemals aus denAugen verlieren wird, d. h.: daß
1) die Bankanstalten nur Privatanstaltenbleiben und sich sorgfältig von aller ge-naueren Verbindung mit dem Staate,durch Anleihen, fern halten;
und daß sie
2) unter die Oberaufsicht und die Controledes Staates gestellt werden, damit un-verhältnißmäßige Notenemissionen nichtstattfinden können.
Die directe Controle ist bei der bayrischenWechsel- und Hypothekenbank und bei derleipziger Bank so vollkommen eingerichtet, daßsie kaum etwas zu wünschen übrig läßt.
Es giebt aber auch noch eine indirecte Con-trole , wie sie bei dem schottischen Bankwesen,das aller direkten genaueren Controle entbehrt,sich seit seinem Ursprünge bewährt hat; es istdies die Verpflichtung der Bank, ihre eigenenNoten als verzinsliches Depositum annehmenzu müssen, wodurch verhindert wird, daß dieNotenemissionen den Bedarf der Cirkulation
jemals überschreiten können. Der Ueberstußwürde sofort in die Bank als verzinsliches De-positum eingelegt werden, wobei die Bank of-fenbar nur Schaden haben könnte. So wiealso solche Deposita häufiger erfolgen, so ge-wahrt die Bank augenblicklich, daß sie zu vieleNoten in Umlauf gesetzt hat und der Schaden,den sie dadurch leidet, zwingt sie eben so schnellzu einer Beschränkung ihrer Emissionen.
Freilich wäre dann, wie es sich allerdingsauch ohnedies herausstellen wird, unabweis-liche Nothwendigkeit, daß Banknoten auch inkleinerem Betrage, wie ihn die Cirkulationeben fordert, in Umlauf gesetzt würden; außer-dem müßten die Bankanstalten zu viele Opferbringen und es würde z. B. manche 20 Thlr.Note der leipziger Bank, weil sie schon wegenihrer Größe nur langsamer umläuft, zeitweisezur Verzinsung in die Bank, zum größtenNachtheile derselben, eingelegt werden. Dazualso würde kaum eher zu verschreiten sein, alsbis das, gegenwärtig in Deutschland noch sosehr vorherrschende Mißtrauen gegen Bankan-stalten sich durch nähere Bekanntschaft mit den-selben nach und nach mehr verloren haben wird.
Dann aber wäre wohl die Frage: ob esnicht möglich sein würde, das sogenannte schot-tische Banksystem mit seiner ganzen Oeffent-lichkeit und mit seiner solidarischen Haftungsämmtlicher Actionairs für die Verbindlichkei-ten der Bank, auf deutschen Grund und Bo-den zu verpflanzen und so zu Unterstützung desHandels und der Industrie Anstalten zu be-gründen, welche Leichtigkeit des Geschäftsbe-triebes, Gemeinnützigkeit und Sicherheit ge-gen Mißbrauche und gegen alle, den Bankengewöhnlich schuldgegebenen Nachtheile in sohohem Grade mit einander vereinigen, alsdies überhaupt Lei der Unvollkommenheit allermenschlichen Anstalten möglich zu sein scheint.
Vermischte Nachrichten.
lü Aus der Schweiz, im December 1840.
Die Verfassungskampfe in Zürich, Luzernund Aarg au.
Wie wir schon mehr als einmal bemerkten,es waltet über unserer Conlumo ckivimtu8 eon-servutu wirklich das Auge und die Hand derVorsehung. Diese Wahrheit erweiset sich nunbesonders augenscheinlich in den drei Kanto-nen, welche in Hinsicht auf Unruhe und Be-wegung in den Vordergrund getreten sind, inZürich, Luzern und Aargau.
Zürich hat vor einem Jahre als Kanton