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Freundschaftliche
ten wiederfährt, und vor das noch Hülfs-Mittel übrig sind: sie selbst haben noch ei-nen Richter/ dem sie unterworfen sind.
Alle die, die wider die Gesetze schreyen,verdienen nicht, daß man ihnen Gehör ge-be. Wie viele beklagen sich über Unbille,die sie zu leiden glauben, nur darum, weilman sie verhindert, Ungerechtigkeiten zubegehen?
Es ist genug, daß die Gesellschaft über-haupt bey der Verwaltung der Gesetze, sowie sie insgemein ist, gewinne, um sich beyden Klagen einzeler Personen nicht aufzu-halten, die der Eigennutz fast allezeit ver-blendet, und die nicht im Stande sind, ih-ren Schaden mit dem allgemeinen Bestenzu vergleichen.
Das Glück der Gesellschaft ist der Vor-wurf aller Gesetze: sie würden sich selbstzernichten, wenn sie denselben aus den Au-gen setzen, und sich einen andern Zweck er-wählen würden.
Die Gesellschaften.
(?>ie Menschen sind zum Gesellschaftlichen^ Leben gebohren, gebildet, und mitSinnen begäbet. Diese Bestimmung derNatur ist der erste Grund ihrer Vereini-gung, und der Anfang der ersten Gesell-
schaf-