Band 
Erster Theil.
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und dort auch meine Bürgen nennen und sie erforderlichenFalls selbstredend einführen zu müssen. Denn der Ge-schichtschreiber kann sich im Grunde genommen doch bloßan Dasjenige halten, was Andere vor ihm gesagt haben;ich fühlte mich deßhalb nicht nur berechtigt, sondernsogar verpflichtet, was besonders als Gewährsmänner an-erkannte Geschichtschreiber aus sicherem Grunde eigener oderfremder Forschung besser und schöner gesagt haben, als ickes hätte sagen können, wo es mir zweckdienlich schien,mit ihren eigenen Worten wiederzusagen. Ich glaubte mickaber hiebet auch dazu verpflichtet, in jedem einzelnen Falle,in welchem dieß geschah, meine Quelle namentlick anzu-geben, nahm mir aber im Jnterresse meiner Leser auchdas Recht heraus, bei solchen Anführungen, wo ich es fürgut fand, Dieß oder Jenes abzuändern, auszulassen, ein-zuschalten, je nachdem mir das Eine oder das Andere zurErleichterung des Verständnisses nöthig schien. Denn nur«den Gelehrten", sagt das Sprüchwort, »ist gut predi-gen"; ich schrieb aber nicht sowohl für Gelehrte, als viel-mehr für Ungelehrte, insbesondere für das Volk. Wer aberfür das Volk schreibt, muß Alles soviel als möglich zu ver-deutschen und zu verdeutlichen suchen. Er darf jedoch Hiebei,wenn sein Gegenstand in das Gebiet der Wissenschaft fällr,nicht zu weit gehen, er darf eben so wenig der Popularitätdie Wissenschaftlichkeit, als der Wissenschaftlichkeit die Popu-larität zum Opfer bringen, sonst verkennt und verfehlt erganz die Aufgabe des Volksschriftstellers, denn diese be-steht hauptsächlich in der Heranbildung des Volkes fürdie Wissenschaft; und wahrlich es ist keine so große Kluft