194
aber befinden sich im vollen Besitze der Freiheil. Wersoll nun Herr sein in der Gemeinde? kann überhaupt derGrundsatz der Alleinherrschaft, der im Hauswesen gilt,auch im Gemeindewesen zur Geltung kommen? Um hierausAntwort geben zu können, müssen wir vor Allem auf denBegriff der Freiheit zurückgehen.
§ 66. Begriff der Freiheit.
Das Wort frei, angelsächsisch kreo, hängt offenbarmit den Bezeichnungen des Gottes Freyr, Frouwo.Frö zusammen und besagt gleich diesen soviel als Herr,Frei ist, wer sein eigener Herr ist, wer von keinem Men-schen wegen seines Thuns und Laffens zur Verantwortunggezogen werden kann. Damit ist aber der Begriff desWortes noch nicht erschöpft. Er hängt unstreitig auch mitder Religion überhaupt zusammen. Die Silbe so gehtsehr häufig in i über. * Ureo heißt im Alamannischen lri,wie man noch heutzutage in der Schweiz spricht, und erstaus kri ist unser frei entstanden. Aus kri aber wird ü-itll,unser heutiges Frieden; aus kreo lrsotd, unser heutigesFreiheit. Freiheit und Frieden sind also ursprünglichEines und Dasselbe; und frei ist Derjenige, der sich imZustande des Friedens, und zwar beides mit Gottund den Menschen, befindet, und in diesem Zustande ist erfroh und freudig und aller Welt, besonders aber sei-nen Friedensgenossen befreundet. Da fühlt er dennauch die Kraft in sich, jeden Feind dieses Friedens abzu-wehren. Mit der Gottheit im Bunde vermag er Alles,insbesondere auch die Herrschaft über sich selbst zu führen;er ist im vollsten und schönsten Sinne des Ausdrucks
* Man denke nur an die Aussprache des Englische».