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vier Anhänge hinzugefügt, die als Vääitioues (Zugaben)cnirt werden. Auch der Iwxiloquu8 des Ansegisus hat dreiAnhänge (^xpkuäiees), die vielleicht noch von ihm selbstgemacht sind.
»Es sind indessen auch viele Capitularien Karl's undLudwig's außerhalb der angegebenen Sammlungen aufuns gekommen, und es werden dieselben theils nach derZeit oder dem Orte ihrer Abfassung, theils auch mit eigenenNamen, z. B. Oonstitutlo <lo solwlw (Constitution überScbulen, Schulverordnung) bezeichnet. Unter den späternKarolingern seit Ludwig dem Frommen ist die Zahlder Capitularien noch bedeutend vermehrt worden; es gibtderen namentlich eine große Menge von Karl dem Kah-len, einige von dessen Sohn Ludwig dem Stammler,und Enkel Karlmann, sowie auch von den beiden KaisernLothar I. und Ludwig II. Es sind damals aber keineSammlungen dieser spätern Capitularien gemacht worden/' *
Die Hauprausgabe der Capitularien der Frankenkönigebesaßen wir bis jetzt in der Sammlung des unermüdetenForschers Stcph. Baluzius (geb. 1630, gest. 1718),betitelt: OLpituIuria Iteguw Ikruuooruw, Paris !677, zweiFvliobände, neu herausgegeben von Peter von Chiniac,Paris 1780. Nun aber behauptet weitaus den ersten Rangdie Wohl unübertreffliche Sammlung von Pertz' NonuwentrrIII und IV (Uoxum 1 und II), von welcher sogleich eigensdie Rede sein wird.
Constitution der deutschen Reichsoberhäupter.
Bei den germanischen Völkern auf der rechten Seitedes Rheinstromes, den Alamannen, Baiern, Thüringern
" Aus demselben. Bd. 2, S. 278—296.