Band 
Sechster Theil.
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vollbrachter That im Jahre 785 das Maifeld zu Padra-drunno (Paderbom) mitten im Schooße des erobertenLandes und traf hier in Berathung mit seinen weltlichenund geistlichen Großen die Maßregeln und Einrichtungen,die sein Zweck, die Vereinigung der neuen Erwerbungenmit dem fränkischen Reiche und dessen bürgerlicher undkirchlicher Verfassung, erheischte. Durch Alkuin, den ermittlerweile in seine unmittelbare Umgebung gezogen undzu seinem ersten Rathgeber erhoben hatte, auf Liudgeraufmerksam gemacht, hatte er diesen kurz zuvor aus Italienberufen und zog rhn nun auch zur Besprechung der kirch-lichen Fragen, welche auf diesem hochwichtigen Reichstagezu verhandeln waren. Sie betrafen neben der Feststellungder allgemeinen Kirchenordnung insbesondere auch die Fest-stellung des kirchlichen Regiments, die Gründung einesfrisisch-sächsischen Episcopates. Hiebei kam denn natürlichauch die Person unsers Heiligen selbst zur Sprache. Dieneuen Erwerbungen, die sächsischen Lande nämlich (be-stehend aus den vier Haupttheilen, einem westlichen, denWohnsitzen der Westphalen, d. h. des Westvolkes, einemmittlern, den Wohnsitzen der Engern, einem östlichen,den Wohnsitzen der Ostphalen oder Osterleute, und dererst sächsisch gewordenen Nordthüringer, Ostphalens öst-lichem Grenzstriche bis zur Elbe, und einem nördlichen, denWohnsitzen der Nordalbinger, d. h. nördlich der Elbe,im heutigen Holstein angesessenen Männer) sowie deröstliche Theil des Frisenlandes waren oder wurden vor-läufig bloß in Missionsbezirke eingetheilt.

Einer dieser Missionsbezirke war die Gegend, in welcherLiudger vor seiner Vertreibung gewirkt hatte; ein andererder östliche Grenzstrich des Frisenlandes an der Nsseh derunserem Heiligen unmittelbar nach seiner Rückkehr aus