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jungen Frankenkönigs. Die Lüsternheit des Fleisches über-wog in ihm das Gesetz Gottes, und hatte die eine Ge-mahlin verstoßen werden können, so konnte auch die andereverstoßen werden. Was dem Einen recht, ist dem Andernbillig. Karl schickte nach Verfluß eines Jahres dem Lango-barden seine Tochter zurück und nahm eine dritte Ge-mahlin, die vielgefeierte Hildegard.
Der gekrönte Bühnenheld sah sich abermals betrogen.Aber er machte gute Miene zum bösen Spiel und sätemit stillem Lächeln Drachenzähne in den Schooß des frän-kischen Königshauses. Der Boden für dieselben konntenicht wohl günstiger sein. Denn die Königin Mutter selbstfühlte sich aufs Tiefste verletzt durch die Verstoßung Der-jenigen, die ihr so tief im Herzen saß und um die sie ineigener Person geworben hatte. Der jüngere der beidenBrüder aber hielt von jeher ein scheeles Auge auf denaltern gerichtet, die Mutter hatte bis dahin nur mit dergrößten Mühe den Frieden zwischen ihnen erhalten: demLongobarden eine glänzende Aussicht auf die Bewahr-Heilung des römischen Sprüchworts: »entzweie und herr-sche!" Es wäre bald zum Bruderkriege gekommen. Datrat ein anderer Friedensengel in's Mittel, der Tod.Karlmann starb am 4. Dezember 771. Er hinterließeine Wittwe und zwei unmündige Söhne. Die Frankentrugen deren Ansprüchen auf die väterliche Reichshälftekeine Rechnung und setzten König Karl über das Ge-sammtreich. Sie konnten zu Königen über sich setzen,welche Glieder des Herrscherhauses ihnen beliebten. DasFrankenreich war ein erbliches Wahlreich; was aber dieErbfolge anbelangt, so fiel nach dem Rechtsgebrauche derGermanen beim Tode des Daters, wenn keine wehrhaftenoder mündigen Söhne da waren, die Wehre oder Wirth-