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Herrschaft über die Kirche seines Reiches. Denn was erangestrebt hatte, war erreicht, die Kirche dieses Reicheswar streng hierarchisch gegliedert und mit dem Staate zuEinem Organismus verweben. Nur Eines wollte ihmnicht zusagen: dieser Organismus sollte einen doppeltenAdler bilden, er sollte zwei Köpfe haben, einen kirchlichen,den Bischof der Römer, und einen politischen, den Königder Franken. Das nimmt sich gut aus im Bilde, dachtePipin, aber schlecht in der Wirklichkeit, und selbst imBilde blicken die beiden Köpfe stets nach entgegengesetztenRichtungen. Die Gründung und Befestigung der frän-kischen Hierarchie war ihm erwünscht, auch der Anschlußan Rom war ihm willkommen, aber nur bis zu einemgewissen Grade und bis zu einem gewissen Zeitpunkte.Wenn man die Höhe erstiegen hat, stößt man die Leiterunter seinen Füßen weg. Der Bischof der Römer hattesich noch in der alten Welt zum Bischöfe aller Christen-völker, zum Alleinherrscher derGesammtkirche emporgerungen,die Kaiser selbst hatten ihn so hoch erhoben. Die Kirchen-versammlung von Sardica, gehalten im Jahre des Heils3-47, einer der ersten Grundpfeiler des Papstthums undseiner allumfassenden Macht, hatte ihm das große Rechtzugesprochen, von jedem Bischöfe der Welt, welcher ver-mtheilt würde, Berufung anzunehmen und seine Sacheselbst zu untersuchen und zu entscheiden, sie hatte alsoden Stuhl Petri zu Rom zur höchsten Instanz für alleKirchen der Welt erklärt, und die Kaiser Gratian, imJahre 378, und Valentinian III., im Jahre -445,hatten ausdrücklich sämmtliche Kirchensürsten des Abend-landes unter die geistliche Gerichtsbarkeit des Bischofesvon Rom gestellt. Dieses Recht war Gesetz, gegeben vonder Kirche und sanctionirt vom Staatsoberhaupte, und