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und Pflicht zu nehmen, u. a. die besondere Weisung ge-geben: «er solle den Apostolicus fleißig ermähnen, daßer ein reines Leben führe und den heiligen Canonen Ge-nüge leiste, denselbigen auch antreiben, daß er die Si-monie d. h. den Aemterverkaus abthue, womit gegenwär-tig der heilige Leib der Kirche an vielen Orten beflecktwerde." Aber es mußte dem Frankenkönige daran gelegensein, den Papst, seinen Schützlinz und Bundesgenossen,wenigstens in den Augen der Welt von den Flecken ge-reinigt zu sehen, welche ihm anklebten, oder vielleichtnur ankleben sollten; wenn er ein Unwürdiger war, fielein Schatten seiner Unwürdigkeit auf ihn selbst zurück, derihn eingesetzt hatte und nun zum zweiten Male einsetzte.Noch mehr aber mußte Denjenigen hieran gelegen sein,die dem Frankenkönige die Kaiserkrone durch ihn aus-zusetzen gedachten, vor Allem also dem Lenker der fränki-schen Reichskirche, Alcuin. Derselbe sann hin und her,wie die Sache einzuleiten und auszurichten sei, und ent-schied sich endlich für den Ausweg, den er kurz vor derAusführung in einem Schreiben an den Erzbischof Annovon Salzburg in den Worten andeutete, »Ich erinneremich in den Canonen oder Kirchensatzungen des heiligenSylvester (der in den Jahren 314 — 336 den Stuhl Pe-tri inne hatte) gelesen zu haben, daß ein Papst nur ausdie Aussage von zweiundsiebenzig unbescholtenen Zeugenhin vor Gericht gestellt werden könne. Andere Canonensagen, daß ihm das Recht zustehe, Alle zu richten, erselbst aber von Niemanden gerichtet werden könne." Essind dies zwei Sätze aus den unächten Quellen des Kir-chenrechtes, die gegen die Mitte des neunten Jahrhun-derts unter dem falschen Namen Jsidor's von Sevilla(deßhalb Pseudoisidor genannt), untermischt mit den äch-