Band 
Sechster Theil.
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der Große, sage ich, hielt fest am katholischen Dogma,und besonders auf dem Reichstage zu Frankfurt erscheinter als Wächter desselben. Er svrach dem griechischen Con-cil von 787 nicht nur den von demselben beanspruchtenCharakter eines „ökumenischen", und damit insbe-sondere auch die Gültigkeit seiner Beschlüsse für die frän-kische Kirche ab, sondern stellte ihm auch seine fränkischeReichssynode von 794 geradezu als Wiederherstellerin derwahren katholischen Glaubenslehre entgegen.

Zwei apostolische Legaten, die Bischöfe Theophy-laktus und Stephanus, nahmen als Stellvertreterdes Papstes Theil an derselben, ihre Einreden aber fan-den keine Beachtung, und der Papst selbst mußte, vondem Ergebnisse der Synode in Kenntniß gesetzt, mit Auf-klärung und Ablehnung von sogenannten Mißverständ-nissen, veranlaßt durch die fehlerhafte Uebersetzung, inwelcher die Beschlüsse von Nicäa den fränkischen Bischö-fen vorgelegt worden waren, sich begnügen und das in dencarolinischen Büchern niedergelegte FrankfurterGlaubensbekenntniß im Uebrigen auf sich beruhenlassen. Er verzichtete aus den Versuch, dem großen Selbst-herrscher der Germanenwelt das Bekenntniß der Unter-werfung unter Rom abzupressen, und tröstete sich mit derThatsache, daß derselbe seine Reichskirche wenigstens imGerste des Christenthums regierte.

Und das that auch Karl der Große. Er nahm dieReform, welche das Concilium von Nicäa, oder vielmehrdessen Urheber, der damalige Patriarch von Constantino-pel, Tarasius, einer der wenigen würdigen Inhaberdieses Stuhles, und unter seiner Mitwirkung der Papstvon Rom, Hadrian, beabsichtigte, selbst in die Handund ließ kaum Einen seiner Reichstage vorbeigehen, ohne