Band 
Sechster Theil.
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Hausmeier angestellt, der die ganze Haus« und Guts-verwaltung zu leiten hatte. Ein solcher war aber auch nochinsbesondere über das gesammte Krongut gesetzt und hatteals dessen Verwalter die Verleihung der einzelnen Bestand-theile desselben unter sich, er konnte also, wem er Wohlwollte, ein königliches Lehen geben oder lassen, wem erübel wollte, abschlagen oder entziehen. Deßhalb hielt sichder Adel, nachdem er einmal das Recht errungen hatte,den Meier des königlichen Hauses, wie der Ver-walter des gesammten Krongutes genannt wurde, zu wäh-len, mit dieser Wahl, wenigstens in Austrasien, stets andasselbe Geschlecht und bahnte eben damit den Pipinenden Weg zum Throne. Dieser Meier hatte seinen Sitz na-türlich unmittelbar am Herde des königlichen Hauses undschwang sich, wie es seine Stellung zu der gesammten Kron-vasallenschaft mit sich brachte, in Kurzem zum ersten allerHof- und Kronbeamten, insbesondere zum Kronfeldherrnaus. Mit seiner Thronbesteigung aber in der Person Pi-pin's des Frommen und seines Geschlechtes verschwand erin dieser seiner Bedeutung, wie überhaupt mit seiner gan-zen Uebermacht, aus der Geschichte oder trat wenigstensin den Rang eines bloßen Haus- und Gutsverwalters desMonarchen zurück, und Karl der Große namentlichzeigte ihm in diesem Amte durchaus den Meister, denn erwar selbst der tüchtigste und strengste Verwalter von Hausund Gut, der im Reiche lebte. Bis zum Strohhalm hatteer seinen ganzen Hofhält im Auge, und in eigenen Ca-binetsvorschriften ordnete er die Bewirthschaftung seinesKrongutes in Betreff der Felderbestellung, des Weinbaues,der Viehzucht u. s. w. u. s. w. und führte über Allesund Alles in eigener Person die genaueste Rechnung. SeineKronhöfe waren Musterwirthschaften für das ganze Reich,