Landsleute sind ebensowohl Unterthanen ,■ als dieUnterthanen einer Monarchie; denn die Gelindig-keit der Regierung und einiche Freyheiten andernim Wesen der Sache nichts. Die Bürger, die denStaat ausmachen, regieren ihre Unterthanen durchhingeschickte Staatsglicder (Mich), durch Landvögte,welche, w ie Herr Coxe sagt, ihren Constituente» vonihrer Verwaltung Rechenschaft geben.
Die andre Art Vogteyen unterscheiden sich von jenennur durch den Schein. Die Cantons , Aristokrati-sche sowohl als Demokratische, haben eine ungetheilteSouveränität über gewisse eroberte Lande, derenEinwohner ihre Unterthanen sind , und die sie eben-falls durch Landvögte beherrschen. Diese Souverä-nität mag nun unter mehrere Cantons zertheilt,oder auf einen einzelnen vereinigt seyn; diese Land-vögte oder Statthalter mögen mehr oder wenigerGewalt haben, so hat solches nie keinen Einfluß aufdie Natur dieser Regierung; und Herrn Lore'sDistinktion gehet bloß die Form an, welche sie imeinten und andern Falle annimmt. — Es ist übri-gens ein merkwürdiges Ding , und verrath wiewenig zusammenhangend die menschliche Denkartsey , daß die Regiernng der Landvögten in und ausden aristokratischen Cantvnen meist ungleich mäßigerund gelinder, als die der Landvögte in und ausden Demokratien ist. Menschen, die sich selbst Glückwünschen, daß sie unter keinem Herrn stchn, undauf ihre gegenseitige Gleichheit stolz sind , mögen ,scheint es, ihre Unterthanen gerne das ganze Ge-wicht der Herrschaft fühlen lassen.
Zusätze über den Wallenftatter-See.
Ich hatte nicht bessere Gelegenheit , als Herr Coxe