Band 
Schweitzersches Museum. 1783.
Entstehung
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Dieser beständige Rath , der mit gänzlicher Vollmachtseine Glieder selbst ergänzt, kennt keinen Obern als dieGesetze, die er sich selbst giebt. Der höchste Gewalt fließtaus seinem Schoos , und vertheilt sich , wie aus einemMittelpunkt, durch eine Menge Stralen in alle die ver-schiedenen Aeste der Regierung , und erhalt dieselben inder Kraft , mit welcher die einen den andern untergeord-net sind ; auch sind diese Kräfte mit einem so vollkomme-nen Gleichgewicht gegeneinander abgewogen , daß manseit beynahe 600. Jahren keine gefährliche Revolution indieser glücklichen Staatsverfassung entstehen gesehen.

Das erste obrigkeitliche Tribunal heißt der Rath. Erbesteht aus dem Schultheiß, vier und zwanzig Raths-herren , und zwey Representanten der CC. welche Heim-licher gencnnt werden ; in allem aus 27. Gliedern. Erversammelt sich täglich unter dem Vorsitze des Schult-heissen. Dieser Rath ist oberster Kriminalrichter, aus-genommen über die Bürger von Bern, und die Verbre-chen, welche in der Stadt, dem Stadtbezirck, und densogenannten Landgerichten begangen werden. Er verwal-tet die Polizey. Er ists, der alle geistlichen Aemter besetzt;ausgenommen in der Hauptstadt, die Prediger, die Con-ventglieder sind, die von der Wahl des Grossen Rathsabhängen , und an den Orten, wo die Städte oder

kel Bern in dem helvetischen Lenken dcssecl. Bürgermeisters Leu;und des secl. Landvogt B- Tscharners seinen, in der Dverdüner«Encyclopedie, und von da übergetragen in das Dictionnairegeographique, hjitoriqnc & pdlitiquc de U Suisse (letzteres von3 - S. lvytcnbach, unter dem Titnl: Historische, geographi-sche und physikalische Beschreibung des Schwcitzerlandes, u.s. f. mit vielen Ansätzen vermehrt stns Deutsche übersetzt. 8. Bern»782 ) welcher ebenfalls ein Meisterstück ist. Alle andern neuernNvtiuen über den Gegenstand sind fast wSrtfici, aus den beydenlctztern Werken nachgeschrieben ; einigen Detail ausgenommen,den ich nach hinlänglicher Berichtigung gelesentlich nachzuholengedenke. F.