Der Konvent zu Regensburg. - Wallensteins Entlassung.
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sie, von Securität sprechen könne, da der Herzog von Fried-land unter dem Schutz des Kaisers stehe, welchen ihre Herrennicht zu beleidigen gedächten? Nur allfällige Specialkagen aufrichterlichem Wege zu verfolgen 5«), behielten sie sich vor. Wasdie Ehre betreffe, so hätten ihn S. M. mit hohen Würden,mit Land und Leuten dergestalt bedacht, daß er wohl zufriedenseyn könne.
In dem Geheimen Rath wurde die Frage: ob Friedlandnicht auf so lange der Oberbefehl solle gelassen werden, bisman sich über dessen Ersetzung verständigt? einstimmig verneint,dieweil es dem Wort, das der Kaiser den Churfürsten gegeben,zuwiderlaufen würde. Strahlendorf insbesondere war der Mei-nung st), man müsse Wollenstem die Eröffnung bald möglichstzugehen lassen, mit der Ersetzung durch einen neuen Generalgeichzeitig vorgehen, damit jenem die Mittel benommenwürden, sich zu rächen.
Wenn hierauf diese Entlassung dennoch nicht so schnellerfolgte, wie man diesen Verhandlungen nach glauben sollte,so müssen hier andere Einflüsse wirksam gewesen seyn, überwelche Protokolle und Schriften keinen Aufschluß ertheilen. Docherneuerte der Geheime Rath die frühere Meinung, sein Mit-glied, den Grafen von Werdenberg, nebst dem Kriegsrath vonQucstenberg, beide bei Wollenstem wohl gelitten, unverweiltnach Memmingen abgehen zu lassen, um demselben die Schluß-nahme des Kaisers zu eröffnen. Zu dem Ende wurde ihnenfolgende Instruktion zugestellt^):
„Erstgedachte Unsere Räth und Abgesandte sollen sich alsbaldnach Einhändigung dieses Memorials looo in8lruotiom8 erheben und
§") ^otioass.
§>) In seinem Gutachten: ob das Generalat dem Churfürsten vonBayern zu übertragen seye?
S2) Vom 28. August, ganz von Strahlendorfs Hand.