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Zur Geschichte Wallensteins / durch Friedrich von Hurter
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394 Der Convent z» Regensburg. Wallensteins Entlassung.

lats an Bayern, nicht Tillys Fortsendung. Am 10. Septem-ber stellten in Beziehung dieses letzter« die Räthe dem Kaiservor:demnach wegen eingelangten Avisen, daß der König vonSchweden starke Progresse in Niedersachsen macht, ist für eineNothdurft erachtet worden, den Grafen von Tilly länger nichtaufzuhalten, ihn fortzuschicken, von den Churfürsten seine Ent-lassung zu verlangen."

Hielten sie mit dieser deßwegen zurück, weil der kaiserlichenErklärung in Betreff Wallensteins noch immer keine Folge wolltegegeben werden, sie zu der Klage sich veranlaßt fanden: der-selbe treibe noch immerfort Contributionen ein, jetzt stärker alsje,selbst mit geschwinder Anticipirung noch nicht verfallenerZieler?" Einmal doch sollte ihm aller Gewalt in der That ge-nommen werden 6H. Jenes war nicht bloßes Vorgeben. Diekaiserlichen Couferenzräthe fanden sich veranlaßt, ihrem Herrndiese Klagen zugehen zu lassen 62).Unangesehen, sagten sie,der zugesagten Veränderung, wie auch allenthalben sich erzei-gender Feindsgefahr, verspüren die Churfürsten dennoch, daßdie wirkliche Entlassung des vorigen Feldhauptmanns, so vielihnen Wissens, noch nicht erfolgt ist. Es ist nicht zu zweifeln,daß E. M. bei Ihrer Erklärung verbleiben werden. Wallen-steins Verfahren aber dient zu Abbruch des künftigen unent-behrlichen Unterhalts des Kriegsheeres. Deßhalb muß uner-läßlich allen Obersten die Veränderung notifizirt, ihm dasEintreiben von Contributionen untersagt, namentlich den Ober-sten Ossa, Berk u. A. befohlen werden, daß sie, bis zu Be-stellung eines Feldhauptmanns, von Niemand Befehle anneh-men und daß insbesondere Ossa das Geld und das Magazin

66) Erklärung des Churfürsten von: 4. Sept.

6!«) Am 13. September, also gerade einen Monat »ach des Kaisersmündlicher Erklärung an die Churfürsten.