396 Der Conveni zu Regensburg. - Wallensteins Entlassung.
habe und daß der 8piritu8 des Churfürsten von Bayern den-jenigen des Kaisers dominire! Diesem kann ich daher keineSchuld geben; daß aber S. M. meiner so wenig sich ange-nommen hat, schmerzt mich. Doch, ich leiste Gehorsam." DieAbgeordneten versicherten ihn: sowohl der Kaiser als das chur-fürstliche Collegium werde ihm volle Genugthuung gewähren.Er aber entgegncte: er verlange nichts weiter, als daß manihm gleich einem andern Reichsfürsten gestatte, mit seinem inMecklenburg liegenden Volk Land und Unterthanen zu verthei-digen. — Weßhalb war er nicht hingeeilt, sobald er durch dieschwedische Landung in Pommern beides bedroht sah?
Die Abgeordneten genossen seiner vollen Gastfreundschaft.Bei der Beurlaubung schenkte er dem Herrn von Questenbergzwei stattliche Sechsgespanne, dem Grafen von Werdenbergeinen neapolitanischen Zelter. Gegen den Kaiser sprach erschriftlich seinen Dank dahin aus, daß er ihm die Armee an-vertraut; und obwohl er gehofft hätte, sie würde ihm bleiben,lege er doch auf S. M. Begehren den Oberbefehl nieder. 'Erbitte dieselbe, ihn bei seinem reichsfürstlichen Stand, den damitverbundenen Landen und Leuten zu schützen, seinen Feindenkein Gehör zu geben, dem, was sie wider ihn vorbrächten, kei-nen Glauben zu schenken. Die Relation der Abgesandten?2)wurde von dem Kaiser den Churfürsten zugesendet. Sie er-wiederten: „der Herzog von Friedlaud thue wohl und vernünftig,daß er S. M. den Oberbefehl zurückstelle. Ihm die Güter inden Erblanden zu lassen, hänge von Sr. M. ab; des Reichs-fürstenthums aber hätten sie sich anzunehmen. Ergebe sich ausden Reichsgesetzen, daß die Herzoge von Mecklenburg nicht desHochverraths sich schuldig gemacht hätten, dann könne Wallen-stein das Land nicht bleiben. Wolle er die Churfürsten und
?2) Leider findet sich dieselbe in keinem der verschiedenen Archive.