7! n. drücke aurzusinnen, daß sie sich zu-gleich zu unsrer, und zur falschen Religionbekennen, und anders von Beizern, an-ders von Bacholiken verstanden werden.
Diese wenigen Blätter sollen den Ab-gang größerer, gar zu lästiger Bände er-sehen, in denen man die Sache weitläufigerlesen könnte; sie sollen auch statt andrer klei-ner Werkchen dienen, welche durch sonder-bare Bestrebung dieser Sekte von Tag zuTag seltener werden. Mit Citationen woll-te ich mich nicht viel abgeben, und es schienmir genug zu seyn, am Ende einige garnicht verdächtige Quellen anzuzeigen. Umsich selbst ein richtiges Kennzeichen der Wahr-heit zu machen, darf man sich nur Arnold-Unterscheidung zwischen der Rechtsfrage,und der Tharftage machen : ob man näm-lich Thatsachen läugnen könne, die gericht-lich und feyerlich erhoben sind; oder ob manläugnen könne, daß sie gerichtlich, und feyer-lich seyen erhoben worden, und endlich werdas Recht habe, in der Sache den richter-lichen Ausspruch zu thun. Erwäge dieß beyA f dir