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§- 4 -
WeM das Alter, in welchem die Kloster-gelübde abgelegt werden, an dem Versag derMönchsorden Schuld wäre, sv müßte sich dieserVerfall überall zeigen, wo in gleichem AlterMitglieder aufgenommen werden. Das ist abernicht. Bey derselbigen Regel giebt es Kloster,wo man nie von keinem Aergernisse hört. Ineinem Orte blüht die Kiosterzucht, d,e an einemandern Orte mit Füssen getreten wird. HierVerschwendet man eine edle Zeit, welche dortauf die würdigste Art zugebracht wird. Undüberall legt man im sechzehnten Jahre Kloster-gelübde ab. Woher kommt also der wirklicheUnterschied? Von der Verwaltung! von denObern. Würde man gewissenhaft und genauden Beruf eines jeden untersuchen, der sich ambietet, würde man über die Erstehung der No-vizen , über die nüzliche Anwendung der Zest>über die Beschäftigungen, die Neigungen, dieDenkungsart der Mönche wachen, gewiß manwürde bald aufhören müssen , über den Mönchs-stand Klagen zu führen.
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Auf den Beruf hat die weltliche Regie-rung großen Einfluß. Wo der Ackerbau und
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