alles Recht zu schließen, daß sie auch das Ge-setz der Nalur mit nicht größerer Genauigkeitbeobachten würden : Es kann so gar seyn, daßauch wir solches nicht mit besserer Achtsamkeitbeobachten; allein unsre Unglauligkeit kannwegen einer Mißhandlung, welche auch denWahrgläubigen gemein ist, nicht zur Verant-wortung gezogen werden ; wenn ich, fahren siefort, einen mir dem anderen in Vergleichungziehen wölle, solle ich die Freydenker minderstrafbar ansehen, weil sie nur ein einziges,jene aber ein zweytes Gesetz erkennen, welchebeyde sie auf gleiche Art übertreten: also pflegensich diese Leute zu schützen.
Mann wird mich nicht beschuldigen können,daß ich die Einwürfe meiner Gegner nichtgetreulich angeführt: doch eben jener, den siejtzt vorgetragen haben, und der stärkste zu seynscheint, zernichtet meine Beweise nicht im ge-ringsten. Er giebt mir vielmehr die Gelegen-heit an die Hände neue Proben beyzusetzen,und mich in die Untersuchung dieser Frage tie-fer einzulassen. Es deucht mich, daß die Un-
gläu-