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z Theil. 2 Abtheilung.
cz. An dem siebenten Tage, weil an diesem Tage Gottnach seinen Arbeiten geruher hat. (ss)
4. Am dreyffigsten Tage, weil ein Monat seit dem Ta-ge des Hinscheiden« verflossen war. (ss)
Z. An dem Tage des HinscheidenS nach einem Jahre,weil ein Jahr verstrichen war. ( 0 )
F. Ich sorge aber, daß es scheine, als wenn unter die-ser Beobachtung der Tage was abergläubisches stecke.
A. Es ist zwar ein Aberglauben , wenn man sich , oh-ne eine rechkmässige Ursache zu haben, an gewisse Tage hält;wo aber eine rechte Ursache ist, hat die Beobachtung der Ta-ge Nichts abergläubisches. Darf wohl einer die Beobach-tung des Sonntages und anderer Tage, an welchen die Ge-heimnisse Christi, oder das Hinscheiden der Heiligen verehretwird, für was abergläubisches ansehen ? Man muß also denBrauch das Meßopfer für die Verstorbenen an dem Tage ih-res Todes, wie auch an dem dritten, siebenten, dreyssrgften,und jährlichen Tage nach ihrem Hinscheiden zu verrichten gut-heißen.
F. Glaubest du wohl bey Verrichtung des Meßopfers fürdie Verstorbenen keinen Misbrauch eingeschlichen zu seyn?
2l. Es sind fürwahr viele eingeschlichen, von welchender Kirchenrarh zu Trient (8ess. 22 , Oecr. cie oblerv. äcevit. in celebr. iVM.) also redet: weil schon vieles, waswider die Hoehheit eines so grossen Opfers ist, entwederwegen der schlimmen Zeiten, oder aus Nachlässigkeit undBosheit der Menschen eingeschlichen zu seyn scheint: da-mit die ihm gebührende Ehre und Zierde zur Verherrli-chung Gottes und Erbauung des gläubigen Volkes wie-derum hergestellet werde, verordnet der heilige Airchen-
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